7. Dezember 2016

Schuldenumwandlung für El Salvador

Ein Schuldenerlass in Höhe von 10 Millionen Euro für El Salvador wurde am 30. November vom Haushaltsausschuss des deutschen Bundestags ermöglicht. Die freigewordenen Mittel sollen im Sinne einer Schuldumwandlung für ein Gesundheitsprojekt im Land eingesetzt werden.

Mit der 1993 geschaffenen Schuldenumwandlungsfazilität hat die deutsche Regierung die Möglichkeit, jährlich auf die Rückzahlung von bis zu 150 Millionen Euro Entwicklungshilfekrediten zu verzichten, wenn die Mittel in den Schuldnerländern stattdessen für Entwicklungsprojekte verwendet werden. Das Bundesfinanzministerium hatte jedoch seit 2011 verhindert, dass diese Schuldenumwandlungsfazilität genutzt wird, indem sie zusätzliche Bedingungen aufstellte, die weder im Haushaltsgesetz noch in der Interministeriellen Vereinbarung, nach der das Programm funktioniert, vorgesehen sind. Nun hat sie ihre Blockadehaltung aufgegeben. Die Möglichkeit, Schuldendienst in Entwicklungsinvestitionen umzuwandeln, konnte für El Salvador und Kirgisistan erstmalig wieder genutzt werden. Allerdings werden die eigentlich möglichen 150 Millionen Euro damit nur zu einem kleinen Teil genutzt.

El Salvador wird in eine sogenannte „Debt2Health“ (dt.: Schulden für Entwicklung)-Maßnahme investieren, die mit Hilfe des Global Funds to Fight Aids, Tubercolosis and Malaria umgesetzt werden soll. Die freigewordenen Gelder werden in den Global Fund eingezahlt, um das dem salvadorianischen Gesundheitsministerium unterstehende Nationale Gesundheitslabor zu finanzieren. Dort wird unter anderem zu Infektionskrankheiten wie Malaria oder Influenza geforscht. Seit 2008 hat El Salvador bereits von zwei Schuldenumwandlungen in Höhe von insgesamt 20 Millionen Euro zugestimmt, die als „durchweg positiv“ bewertet werden.

Der Beschluss des Haushaltsausschusses gibt zunächst nur grüne Licht für die praktischen Verhandlungen zwischen BMZ und KfW auf der einen und dem salvadorianischen Außenministerium sowie dem Global Fund auf der anderen Seite. Im Laufe des Jahres 2017 sollten die entsprechenden Verträge unterzeichnet und der Neubau des Laboratoriums begonnen sein.

erlassjahr.de berät den Global Fund in seinem „Debt2Health“-Programm und hat in Gesprächen mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Finanzministeriums darauf gedrungen, dass das Instrument der Schuldenumwandlung wieder genutzt werden kann.

 

Mehr zur Schuldenumwandlungsfazilität:

Jürgen Kaiser: “Die deutsche Schuldenumwandlungsfazilität – ein Lehrstück über mächtige und ohnmächtige Ministerien”, Schuldenreport 2015, S. 33-37.