25. Juli 2018

Was tun gegen „versteckte“ Schulden?

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Barbados und Malaysia sind zwei der aktuellsten Fälle, in denen „versteckte“ Schulden dazu geführt haben, dass die Schuldenquote nach oben korrigiert werden musste. Statt Transparenz einseitig von den Schuldnerregierungen zu fordern, wird in der internationalen Entschuldungsbewegung gerade über einen Vorschlag diskutiert, die Einklagbarkeit von Krediten an eine vorherige Eintragung in einem offiziellen Kreditregister zu knüpfen.

Die frisch ins Amt gewählte Premierministerin von Barbados, Mia Mottley, musste Anfang Juni 2018 als eine der ersten Amtshandlungen erklären, dass die Schulden des Landes nicht 137 Prozent des Bruttoinlandprodukts, sondern 175 Prozent betrügen. Mit Devisenreserven von nur noch 220 Millionen US-Dollar konnte sie die fällige Couponzahlung auf einen größeren Eurobond nicht bezahlen. Seither ist das Land offiziell im Zahlungsausfall.

Ähnliches hatte wenige Monate vorher Mottleys Kollege, der wieder ins Amt gewählte Premierminister von Malaysia Mahathir Mohamad erlebt – allerdings naturgemäß in anderen Größenordnungen. Er erklärte Ende Mai 2018, dass die Vorgängerregierung die gesamten Auslandsschulden mit 217 Milliarden US-Dollar zum Ende 2017 zu gering dargestellt habe. In Wirklichkeit seien es mehr als 250 Milliarden US-Dollar. Das wären dann über 80 Prozent statt, wie noch für Ende 2016 angegeben, knapp 70 Prozent des Bruttoinlandsprodukts und eine durchaus kritische Größenordnung. Die bislang verborgenen Schulden sollen zu etwa gleichen Teilen aus staatlichen Garantien und staatlichen Zahlungsverpflichtungen im Rahmen von Öffentlich-Privaten-Partnerschaftsprojekten bestehen.

Diese beiden Fälle sind nicht die ersten dieser Art. Seit mehr als zwei Jahren ist Mosambik von öffentlichen Krediten abgeschnitten, nachdem 2 Milliarden US-Dollar zuvor nicht dokumentierte Auslandsschulden im Rahmen undurchsichtiger Finanzierungen durch die russische VTB-Bank und die Crédit Suisse ans Licht gekommen waren.

Der Internationale Währungsfonds, auf dessen Schuldendaten sich bislang Regierungen, private Investoren, Ratingagenturen und natürlich auch erlassjahr.de weitgehend verlassen, erklärte im Juni bei einer Tagung in Paris, man gehe davon aus, dass nur etwa 8 Prozent aller Daten zu öffentlichen Finanzen, welche die Institution von Regierungen erhält, vollständig seien. Das bedeutet nicht, dass in neun von zehn Fällen aktiv und mit krimineller Energie geschummelt wird. Aber es zeigt, dass Intransparenz bei der Kreditvergabe der erste Schritt in eine Schuldenkrise und die daraus folgende soziale Katastrophe sein kann.

Reflexhaft fordern daher Internationale Finanzinstitutionen und Geberregierungen die Kreditempfänger zu mehr Transparenz, verlässlicherer Datenweitergabe und überhaupt besserer Organisation ihrer Finanzverwaltungen auf. Dabei wäre die Disziplinierung der Gläubigerseite viel wirkungsvoller und darüber hinaus naheliegender: Gäbe es ein globales Kreditregister, bei dem alle Kreditvergaben an Staaten angemeldet werden müssten, könnte der Eintrag dort zur Voraussetzung für die Einklagbarkeit eines Kredits im Krisenfall gemacht werden.

Durch eine solche Gesetzgebung hätten die Gläubiger den größtmöglichen Anreiz, ihrerseits für Transparenz zu sorgen. Hinterzimmer-Deals wie in Malaysia oder Mosambik könnten damit entweder gar nicht mehr stattfinden, weil sie für die Gläubiger selbst nicht mehr attraktiv wären, oder sie könnten in den Schuldnerländern zumindest keinen Schaden mehr anrichten.