Fauler Griechenland-Kompromiss: Privatisierungsfonds anstatt Schuldenschnitt

Avatar photo Kristina Rehbein, erlassjahr.de
16. Juli 2015

Am Montag wurde der Öffentlichkeit ein “Kompromiss” für ein neues sogenanntes Rettungspaket für Griechenland vorgestellt. Neben verschiedenen Reformen und Sparmaßnahmen wurde die Idee der Einrichtung einer Art Treuhandfonds vorgestellt. In diesen Fonds sollen griechische Staatsbesitztümer überführt und privatisiert werden. Nach bisherigen Angaben soll der Fonds über ein Gesamtvolumen von 50 Milliarden verfügen. 25 Milliarden Euro sollen dazu dienen, die Mittel zur Rekapitalisierung der Banken zurückzuzahlen. 12,5 Milliarden Euro sollen für Investitionen in die griechische Wirtschaft verwendet werden und die restlichen 12,5 Milliarden Euro für die Verringerung der Schuldenquote. Das ist also die glorreiche Alternative zu einem tiefgreifenden Schuldenschnitt, den selbst der Internationale Währungsfonds (IWF) erst kürzlich als einzigen Weg zurück zur SchuldentPrivatisierungragfähigkeit benannt hat (und zur Bedingung seiner weiteren Beteiligung gemacht hat).

Interessant ist, dass der IWF in der aktuellsten Schuldentragfähigkeitsanalyse für Griechenland vom 26. Juni 2015 ziemlich deutlich zeigt, dass es realitätsfern ist, zu glauben, man bekäme auch nur die 12,5 Milliarden für die Tilgung der ESM-Schulden im geplanten Zeitraum zusammen (geschweige denn 50 Milliarden Euro). Privatisierungen waren auch in den vorigen “Rettungsprogrammen” Teil des jeweiligen Maßnahmenpakets. Drei Mal mussten die Prognosen zu den Privatisierungserlösen nach unten korrigiert werden, im Juni nun ein viertes Mal. Die IWF-Mitarbeiter/innen halten mittlerweile einen Erlös von nicht mehr als jährlich 500 Millionen Euro für realistisch. Die völlig utopischen Annahmen der letzten Jahre hat der IWF in einer sehr eindrücklichen Grafik (siehe oben) dargestellt.

In jeder Zeitung können potentielle Käufer im Moment nachlesen, dass Griechenland dringend Geld braucht. Zu glauben, man bekäme in einer solchen Situation angemessene Erlöse für griechisches Staatseigentum, mit denen man sowohl die griechische Wirtschaft auf Vordermann bringen als auch die Schuldenquote verringern kann, ist schlichtweg dumm.

 

 

 

 

 

 

 

11 Kommentare zu “Fauler Griechenland-Kompromiss: Privatisierungsfonds anstatt Schuldenschnitt

  1. Nun ja, einen Schuldenschnitt haben Griechenland, Erlassjahr und einige weitere Organisationen und Parteien gefordert. Den könnte man auch machen, man muß es aber nicht. Zunächst, wenn ich Herrn Schäuble glauben darf, kann man ihn nicht machen. Ein Schuldenschnitt innerhalb von EU-Staaten soll garnicht möglich sein.
    Weiterhin, von den übrigen 18 EURO-Staaten ist mir kein Staat bekannt, der für einen Schuldenschnitt gewesen wäre. Mir ist aber bekannt, dass besonders die kleineren, wirtschaftlich nicht so starken Staaten eine besonders harte Haltung gegenüber Griechenland vertreten haben. Ein Schuldenschnitt stand auch nicht auf der Tagesordnung.
    Griechenland hat nun die Aufgabe, die gemachten Zusagen zu erfüllen und die beschlossenen Reformen mit Schwung und Elan umzusetzen.
    Das sollte auch zunächst reichen. Das wäre der erste Schritt, über weitere Schritte kann man später nachdenken, wenn der erste Schritt gemacht ist.
    Das von Ihnen propagierte faire, transparente, unparteiische Schiedsverfahren gibt es ja nun noch nicht, daher ist es nicht anwendbar.
    Interessant finde ich es, dass Sie sich zur Unterstützung Ihrer Thesen vom Schuldenerlass ausgerechnet auf den IWF berufen. Dieser Organisation stehen Sie doch auch nicht gerade sehr wohlwollend gegenüber, wo doch Zitat: “abseits der Weltöffentlichkeit die gescheiterten Rezepte der 80er quicklebendig sind”. Diese Aussage entnahm ich Ihrem Bericht : Wenn der IWF kommt… zum Beispiel nach Barbados.

  2. Habe eine Frage: Gibt es in den Satzungen des IWF’s einen Artikel, dass der IWF einem Schuldenerlass geben kann? Oder kann er nur die EU dazu auffordern? Umschuldung bringt nichts.

  3. Meines Wissens kann der IWF keine Schulden erlassen. Der Kreditnehmer, in diesem Falle Griechenland, kann aber Selbstjustiz üben und die Schulden einfach nicht zurückzahlen. Ein solches Land hätte dann aber die sich daraus ergebenden Konsequenzen zu tragen. Argentinien hat das damals nicht gewagt. Es hat die Schulden beim IWF zurückgezahlt. Dies wäre aber auch eine Frage an den Autor, bzw. den Herrn Kaiser.

  4. Lieber Herr Schröder, lieber Hartmut,

    Herr Schröder, Sie schreiben “Den (Schuldenschnitt, Anm. d. V.) könnte man auch machen, man muß es aber nicht”. Ich lese raus, dass Sie annehmen, Griechenlands Schuldentragfähigkeit könnte ohne einen Schuldenschnitt wiederhergestellt werden. Doch ich denke, dass auch Nichtökonomen, die regelmäßig Zeitung lesen, mittlerweile zu dem Schluss kommen können, dass in einer (hier auch offensichtlichen) Solvenzkrise weitere Kredite die Situation nicht lösen können, sondern sie bloß verschlimmern, anders als vielleicht in einer Liquditätskrise. Der Normalbürger kann es daran erkennen, dass es bereits seit 5 Jahren Überbrückungskredite gegeben hat, die die Schuldensituation NICHT verbessert, sondern bloß verschlimmert haben. Ob wir den IWF nun gut finden oder nicht, wir stimmen mit ihm in der Analyse überein, dass Griechenland ohne einen Schuldenerlass der Schuldenspirale nicht entrinnen kann! Allerdings muss auch der IWF als ein GLÄUBIGER an einem Erlass beteiligt sein, möchte man eine wirklich tragfähige Lösung. Sie haben recht, Herr Schröder, wenn sie sagen, dass es noch keinen internationalen Schuldengerichtshof gibt. Aber ein faires und transparentes Schiedsverfahren muss in keinem Völkerrechtsvertrag (oder sonstwo) verankert sein. Es spricht also nichts dagegen, ein Schiedsverfahren durchzuführen! In Deutschland 1953 war der politische Wille da, im Rahmen einer Schuldenkonferenz gemeinsam über einen Erlass zu verhandeln und eine tragfähige Lösung zu finden. In Indonesien 1969 hat man ebenfalls völlig unbürokratisch und ohne dass es einer vertraglichen Klausel wo auch immer bedarft hätte einen externen Mediator eingeschaltet, um eine verfahrene Situation zwischen Gläubigern und Schuldner zu lösen (erfolgreich!). Es spricht also absolut nichts dagegen eine ähnliche Schuldenkonferenz im Falle Griechenlands durchzuführen – wenn der politische Wille auf Gläubigerseite da wäre. Zum IWF: Bei der HIPC- und MDR-Initiative konnte der IWF bei 39 Ländern einen Schuldenerlass geben, denn es war schlicht nichts mehr zu holen. Warum sollte es also nicht in Griechenland denkbar sein?

  5. Zu Hartmuts Frage noch ein ergänzender Hinweis: Mit dem bevorzugten Gläubigerstatus des IWF und anderer multilateraler Finanzinstitutionen hat sich Prof. Kunibert Raffer 2010 in einem sehr hilfreichen Papier auseinandergesetzt: Preferred or not Preferred: Thoughts on Priority Structures of Creditors. ImNetz unter: http://homepage.univie.ac.at/kunibert.raffer/ila-wash.pdf
    Die Botschaft in Kurzfassung: Entgegen den lange gepflegten Behauptungen der Internationalen Finanzinstitutionen genießen diese laut ihren eigenen Statuten keinesfalls eine Art Umschuldungs-Immunität. Im Gegenteil: Passagen ihrer Articles of Agreement kann man sogar als dezidierte Nachordnung hier private Forderungen deuten.
    Letzteres würde ich nicht notwendig für eine gute Idee halten, aber man sollte sich auf jeden Fall nicht (als konkurrierender Gläubiger z.B.) davon einschüchtern lassen, dass eine Institution ihre eigenen Forderungen mal eben als sakrosankt bezeichnet. Und das gilt natürlich für EU und EZB nicht weniger als für den IWF. Dass die Macht des Faktischen selbst dann ohnehin andere Lösungen erzwingen kann, hat Kristina ja schon deutlich gemacht.

  6. Das ist ja sehr interessant. Vor diesem Hintergrund verstehe ich dann aber das Verhalten Argentiniens nun garnicht. Das Land hat den Gläubiger IWF ausbezahlt, und zwar meines Wissens zu 100%. Dem Gläubiger Paul Singer verweigert man dagegen die Rückzahlung seiner legitimen Kredite. Das reimt sich für mich nicht zusammen.
    Die Macht des Faktischen kann immer andere Lösungen erzwingen.
    Man kann Gesetze und Verordnungen erlassen, man kann Verträge schließen um sich da dann anschließend nicht dran zu halten. Ich meine nämlich gehört zu haben, dass der IWF ebenso wie EU-Staaten untereinander und die EZB keinen Schuldenerlass gewähren können.
    Wenn man vom Rathaus kommt, ist man aber immer klüger. Ich habe eine entsprechende Frage an das BMF geschickt mit der Bitte um Beantwortung.
    Ein Prof. kann Recht haben, aber er muß es nicht.

  7. Argentiniens Kalkül war, durch die Begleichung der Schulden beim IWF – und dann nach und nach auch beim Pariser Club – politische Unterstützung für die Auseinandersetzung mit Singer und seinen Geier-Kollegen zu bekommen. Diese Rechnung ist weder in Washington noch in Paris aufgegangen.
    Sie haben Recht mit dem Hinweis auf die Macht des Faktischen, aber was die juristische Frage der satzungsmäßigen Zulässigkeit von Schuldenerlassen angeht, kann ich nicht sehen, wo Raffer’s Interpretation der Articles of Agreement des IWF unzutreffend wäre. Schließlich hat der Fonds im Rahmen der HIPC/MDRI-Initiativen seit 1996 schon auf einen zweistelligen Milliardenbetrag verzichtet.
    Bin sehr gespannt, was der BMF ihnen zurückschreibt.

  8. Inzwischen war ich auf dem “Rathaus”.
    Mir erschließt sich die Sachlage nun folgendermaßen:
    Der IWF fordert wohl einen Schuldenschnitt, will sich aber selbst nicht daran beteiligen, und kann es nach eigener Aussage auch nicht. Die EU kann ebenfalls keinen Schuldenschnitt gewähren und, ganz wichtig, will es auch nicht.
    Die EZB darf keine Staatsfinanzierung betreiben und kann es daher ebenfalls nicht. Die privaten Gläubiger haben schon auf 100 Mrd. Euro verzichtet. Sie sollen nun geschont werden.
    Ich gehörte dazu. Ich habe mir allerdings das verlorene Geld plus “Schmerzensgeld” und ordentlichen Zinsen zurückgeholt. Dies ist aber ein anderes Thema.
    Wer also soll nun den Schuldenerlass gewähren???
    Aus Sicht des IWF soll es die EU sein. Man wisse, dass diese es nicht dürfe. Darauf könne man aber keine Rücksicht nehmen, sagte man mir, man sei schließlich nicht die EU.

    Vom BMF erhielt ich ein, für mich fundiertes Antwortschreiben welches ich auch umgehend an Erlassjahr weitergeleitet habe. Mit dem IWF-Büro in Brüssel hatte ich telefonisch Kontakt. Mit der EZB in Frankfurt dito.
    Hier verzichte ich allerdings auf schriftliche Nachfrage, da ich die Antwort jetzt schon kenne.
    Für die freundliche Unterstützung in meinen Bemühungen möchte ich darüberhinaus der Spiegel-Onlineredaktion ganz herzlich danken.

  9. Einzelne Gläubiger zu fragen, ob sie willens und in der Lage sind, auf Forderungen zu verzichten, ist nicht unbedingt die schlaueste Art, Lasten zu verteilen. Klar, dass jeder versucht zu behaupten er selbst könne aus rechtlichen Gründen leider nicht….
    Natürlich kann und wird jede dieser Institutionen auf Forderungen verzichten, wenn die Masse zur Befriedigung ihrer Ansprüche schlicht nicht vorhanden ist. Ob es dafür rechtliche Hürden gibt (wie bei der EZB) und diese dann im Laufe des Verfahrens beseitigt werden – so wie der IWF Vorstand während des Beschlusses über das zweite Griechenland-Paket die Spielregeln geändert hat – oder ob das von vornherein möglich ist, ist egal. Und das gilt natürlich auch für die verbliebenen Privatforderungen nach dem unzureichenden Schuldenschnitt 2012. Die haben zwar einen Senioritätsstatus, aber es kann keine Rede davon sein, dass sie weiteren Umschuldungen entzogen wären.
    Es sei in dem Zusammenhang noch mal auf die letzte ergänzende Tragfähigkeitsanalyse des IWF verwiesen (http://www.imf.org/external/pubs/cat/longres.aspx?sk=43080.0):
    – keine Chance auf Erreichung des in der letzten DSA angestrebten Niveaus von 124% des BIP;
    – wenn man ohne Schuldenschnitt und nur mit Umschuldungen auskommen möchte, müsste der gesamte Bestand der europäischen Forderungen praktisch zu Entwicklungshilfe-Bedingungen mit einer tilgungsfreien Zeit von mindestens 30 Jahren umgeschuldet werden;
    – nicht mal der IWF mag sich ernsthaft vorstellen, Griechenland könnte überdies nächsten Jahrzehnte einen Primärüberschuss von 3,5% erwirtschaften; womit auch die oben skizzierte Umschuldung eigentlich schon wieder sinnlos ist;
    – um den Primärüberschuss zu erreichen, müsste Griechenland quasi über Nacht vom letzten Nachzügler zum europäischen Spitzenreiter beim Produktivitätswachstum werden;
    – jede Art von Kreditvergabe oberhalb dessen, was ein AAA-Schuldner erhalten würde, lässt jede Tragfähigkeitsberechnung sofort in sich zusammenfallen.
    Und worauf der IWF noch nicht mal hinweist: Auch der mittlerweile fünfte Anlauf, mit Privatisierung ein für den Schuldenabbau signifikantes Einnahmeniveau zu erzielen, ist so sinnlos wie seine Vorgänger. Schließlich wissen alle potenziellen Investoren, dass Griechenland unbedingt verkaufen muss bzw. die frisch installierte Treuhand es an seiner Stelle tut. Wie man da halbwegs signifikante Einnahmen erzielen will, kann auf der Grundlage von Marktwirtschaft nicht mehr erklärt werden.

  10. Nun ja, wenn das so ist, dann können wir das Problem z.Zt. eben nicht lösen. Aufgeschoben ist aber nicht aufgehoben. Ein Schuldenerlass steht nicht auf der Tagesordnung. Daher brauchen wir die Londoner Schuldenkonferenz als Vorbild zunächst nicht. Die Erlassprofis von Erlassjahr können sich z.Zt. noch anderen Aufgaben widmen, vielleicht der Ukraine und Puerto Rico?
    Sollte nochmal ein Schuldenschnitt nötig sein, dann sollten diesmal aber nicht die Privaten dazu herhalten müssen, sondern die anderen Institutionen! Der Meinung bin ich schon. Die Privaten, ich gehörte ja auch dazu, haben schon mit freiwilligem Zwang nominell auf 53,5% verzichtet. Real sind es aber ca. 77%. Das hängt damit zusammen, daß Umtauschpapiere mit Laufzeiten bis 1942 ausgegeben wurden. Was wollen Sie denn jetzt eigentlich noch mehr??
    So oder so ist das Ganze auch noch nicht ausgestanden. Viele Geschädigte klagen gegen Griechenland. Ich z.B. klage gegen meine Bank weil sie, bzw. die wiederum von ihr beauftragte Verwahrstelle Clearstream die Papiere gegen meine ausdrückliche Weisung einfach rausgegeben hat. Der EuGh hat in einem ersten Grundsatzurteil in unserem Sinne entschieden. Ich bin verhalten optimistisch.
    Was steht also jetzt auf der Tagesordnung?
    Griechenland hat Reformen zugesagt und hat diese mit Eifer umzusetzen. Wer ein fernes Ziel erreichen will, muß viele kleine Schritte tun, sagte einmal Helmut Schmidt.
    Widerworte geben ist nicht erwünscht, der Fortschritt der Reformen ist zu überwachen, gegebenenfalls müssen Konsequenzen gezogen werden. Ich denke mal, dass diese dem Herrn Tsipras in Einzelgesprächen klar aufgezeigt worden sind. Griechenland sollte jetzt die EU nicht mit dem osmanischen Reich, der Besatzungsmacht aus längst vergangenen Zeiten, verwechseln. Wenn Griechenland ein Musterschüler wird, seine Reformen durchgeführt hat, ein moderner Staat geworden ist, dann sehen wir weiter.
    “Klug handeln-mit dem Mammon?”.
    Zu diesem Thema hat der BFiMin auf dem Kirchentag eine beachtliche Rede gehalten.
    “Man kann es nicht nur, man muß es sogar!”, das hat der BFiMin dazu gesagt. Weiterhin sagte er: “Aus den Büchern Mose kennen wir das Erlassjahr. Darauf bezieht sich die Erlassjahrinitiative”.
    Nun, ich kannte sie bisher nicht. Ich habe kein Abitur. Wahrscheinlich habe ich in der Schule im Religionsunterricht auch nicht aufmerksam genug aufgepasst.
    Diese Rede steht für sich selbst und sie steht wie ein Fels in der Brandung.

  11. Nun ja, wenn das so ist, dann können wir das Problem z.Zt. eben nicht lösen. Aufgeschoben ist aber nicht aufgehoben. Ein Schuldenerlass steht nicht auf der Tagesordnung. Daher brauchen wir die Londoner Schuldenkonferenz als Vorbild zunächst nicht. Die Erlassprofis von Erlassjahr können sich z.Zt. noch anderen Aufgaben widmen, vielleicht der Ukraine und Puerto Rico?
    Sollte nochmal ein Schuldenschnitt nötig sein, dann sollten diesmal aber nicht die Privaten dazu herhalten müssen, sondern die anderen Institutionen! Der Meinung bin ich schon. Die Privaten, ich gehörte ja auch dazu, haben schon mit freiwilligem Zwang nominell auf 53,5% verzichtet. Real sind es aber ca. 77%. Das hängt damit zusammen, daß Umtauschpapiere mit Laufzeiten bis 2042 ausgegeben wurden. Was wollen Sie denn jetzt eigentlich noch mehr??
    So oder so ist das Ganze auch noch nicht ausgestanden. Viele Geschädigte klagen gegen Griechenland. Ich z.B. klage gegen meine Bank weil sie, bzw. die wiederum von ihr beauftragte Verwahrstelle Clearstream die Papiere gegen meine ausdrückliche Weisung einfach rausgegeben hat. Der EuGh hat in einem ersten Grundsatzurteil in unserem Sinne entschieden. Ich bin verhalten optimistisch.
    Was steht also jetzt auf der Tagesordnung?
    Griechenland hat Reformen zugesagt und hat diese mit Eifer umzusetzen. Wer ein fernes Ziel erreichen will, muß viele kleine Schritte tun, sagte einmal Helmut Schmidt.
    Widerworte geben ist nicht erwünscht, der Fortschritt der Reformen ist zu überwachen, gegebenenfalls müssen Konsequenzen gezogen werden. Ich denke mal, dass diese dem Herrn Tsipras in Einzelgesprächen klar aufgezeigt worden sind. Griechenland sollte jetzt die EU nicht mit dem osmanischen Reich, der Besatzungsmacht aus längst vergangenen Zeiten, verwechseln. Wenn Griechenland ein Musterschüler wird, seine Reformen durchgeführt hat, ein moderner Staat geworden ist, dann sehen wir weiter.
    “Klug handeln-mit dem Mammon?”.
    Zu diesem Thema hat der BFiMin auf dem Kirchentag eine beachtliche Rede gehalten.
    “Man kann es nicht nur, man muß es sogar!”, das hat der BFiMin dazu gesagt. Weiterhin sagte er: “Aus den Büchern Mose kennen wir das Erlassjahr. Darauf bezieht sich die Erlassjahrinitiative”.
    Nun, ich kannte sie bisher nicht. Ich habe kein Abitur. Wahrscheinlich habe ich in der Schule im Religionsunterricht auch nicht aufmerksam genug aufgepasst.
    Diese Rede steht für sich selbst und sie steht wie ein Fels in der Brandung.

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