Mehr Schuldendienst durch HIPC-Schuldenerlass

Avatar photo Jürgen Kaiser, erlassjahr.de
2. März 2009

In den meisten Ländern führt die Beteiligung an der Multilateralen Entschuldungsinitiative (HIPC/MDRI) dazu, dass der laufende Schuldendienst deutlich abgesenkt wird, und im Idealfall so Mittel zur Armutsbekämpfung frei werden. In Cote d’Ivoire wird nach dem gerade veröffentlichten Vorläufigen HIPC-Dokument das Gegenteil passieren:

Der jährliche Schuldendienst, der 2005 bei 325 Mio US-$ und 2006 nur noch bei 126 Mio US-$ gelegen hatte, steigt 2009 auf 608 Mio. Bis 2017 übersteigt er anschließend die Summe, die ohne HIPC-Schuldenerlass fällig gewesen wäre. Entsprechend steigt auch die Schuldendienstquote in den Vorhersagen mit Schuldenerlass in der Spitze auf über 10%, während sie ohne Erlass im gleichen Zeitraum durchgängig zwischen 5 und 7% gelegen hätte.

Das Geheimnis dieser überaus seltsamen Entschuldungsinitiative liegt in der Bereinigung der z.T. Jahrzehnte alten Zahlungsrückstände des Landes,  v.a. bei den Multilateralen Gläubigern selbst. Um in den Genuss des HIPC-Erlasses zu kommen, müssen die Schuldnerländer zunächst alle Zahlungsrückstände bei Weltbank, IWF und Afrikanischer Entwicklungsbank begleichen. Dazu wiederum müssen sie in der Regel neue Kredite aufnehmen, die dann – weil sie neue, nach dem “Cut-off-date”aufgenommene Schulden sind, vom Erlass ausgenommen sind. In einigen Fällen, wie z.B. Liberia hat das im vergangenen Jahr zu akrobatischen Finanztransaktionen geführt, mit denen neue Kredite gegeben, und dann gleich durch bilaterale Beiträge wieder abgelöst wurden.

Im Falle des vergleichsweise “reichen” Cote d’Ivoire” rechnen IWF & Co ungerührt mit einer Begleichung der Zahlungsrückstände innerhalb eines relativ kurzen Zeitraums. Erst danach spürt das Land eine faktische Erleichterung auch beim Schuldendienst.

Cote d’Ivoire wäre gut beraten, sich auf diese seltsame Erleichterung gar nicht erst einzulassen, sondern darauf zu bestehen, dass der Schuldendienst durch die Entschuldung nicht steigen darf. Das allerdings würde ein faires Entschuldungsverfahren voraussetzen – und nicht eines, bei dem die “Gutachter” Weltbank und IWF zuallererst ihr eigenes Schäfchen ins Trockene bringen.

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