Papst Franziskus fordert Staateninsolvenzverfahren

Avatar photo Kristina Rehbein, erlassjahr.de
17. September 2015

„Wenn ein Unternehmen in die Insolvenz gehen kann, warum hat ein Staat diese Möglichkeit nicht?“, fragte Papst Franziskus zum Abschluss seiner Lateinamerikareise in diesem Sommer.

Papst Franziskus
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Dabei bezog er sich ausdrücklich auf die schwierige Situation Griechenlands und die Bemühungen in den Vereinten Nationen um ein Staateninsolvenzverfahren. Letztere könnten seiner Meinung nach zu einer Lösung von Staatsschuldenkrisen führen. Dazu ist jedoch wichtig, dass die am 10. September 2015 in der UN Generalsversammlung verabschiedeten Prinzipien zur Lösung von Staatsschuldenkrisen auch angewendet werden.

Als Argentinier weiß Papst Franziskus, dass die Überschuldung von Staaten zur Armut und Ungleichheit führen kann.

8 Kommentare zu “Papst Franziskus fordert Staateninsolvenzverfahren

  1. Da haben Sie ja nun den mächtigsten Mann der Welt auf Ihrer Seite. Und die UN-Vollversammlung hat dieses Entschuldungsverfahren mit großer Mehrheit bei 41 Enthaltungen und nur 6 Gegenstimmen beschlossen! Meinen herzlichen Glückwunsch zu diesem Erfolg.
    Ist das von Ihnen geforderte Schiedsverfahren denn nun damit rechtsverbindlich? Wahrscheinlich nicht. Die UNO hat schon viele Resolutionen beschlossen, die dann alle nicht in die Tat umgesetzt wurden.
    Denn nicht von ungefähr haben die wichtigen Industrieländer dagegen gestimmt. Ebenfalls wichtige Länder, (Holland, Norwegen, Neuseeland etc.) haben sich enthalten.
    Wie geht es denn nun weiter?

  2. Lieber Herr Schröder, danke für die Glückwünsche! Die Verabschiedung der Prinzipien ist tatsächlich ein wichtiger erster Schritt. Die internationale Staatengemeinschaft schafft damit eine Grundlage, um Schuldenkrisen in der Zukunft schneller und effizienter zu lösen, auch weil Schuldnerländer eine bessere Grundlage haben, geordnetere Abläufe für sich einzufordern.
    Ein geordnetes Verfahren, wie wir es fordern, ist das natürlich noch nicht. Dafür muss nun in einem Folgeprozess, wie ihn die am 10. September verabschiedete Abschlussresolution vorsieht, auf ein rechtlich verankertes Verfahren hingearbeitet werden.

  3. Hierzu habe ich nur die eine Frage! Wie geht es denn jetzt weiter? Wie genau sieht der Folgeprozess aus, an dessen Ende das rechtsverbindliche Verfahren steht. Inwieweit ist dabei die Mitwirkung der Länder erforderlich, die jetzt dagegen gestimmt haben? Müssen diese sich dem Mehrheitsbeschluss beugen?
    Sie sprechen von geordneten Abläufen, die die Schuldnerländer in Zukunft für sich einfordern können! Was dürfen die Geberländer für sich einfordern?
    Was halten Sie von der Idee? An Länder mit zweifelhafter Bonität werden einfach keine Kredite mehr vergeben! Mit Griechenland fangen wir an!

    1. Wie genau der Folgeprozess aussieht, wird in einer eigenen Resolution geklärt, die noch nicht verabschiedet wurde. Daher muss ich Sie an dieser Stelle noch um etwas Geduld bitten.

      Der Teil ihres Kommentars zu den Gläubigern klingt ein wenig so, als würden die Gläubiger gezwungen (von wem auch immer), Kredite an Staaten zu vergeben. Niemand hat eine Bank je dazu gezwungen, einen Kredit an Griechenland zu vergeben. Brauchte man wohl auch nicht, denn dort waren ja gute Renditen zu holen. Auch klingt es bei Ihnen so, als sei es ein Gnadenakt der Gläubiger, Kredite an Staaten (mit zweifelhafter Bonität) zu vergeben. Das ist es ganz gewiss nicht und auch noch niemals gewesen. Ich habe eher den Eindruck, dass risikoreichere Märkte im Moment nur zu gern von Anlegern erschlossen werden, angesichts des Anlagenotstands in den Industrieländern und der Möglichkeit, in Ländern wie Pakistan, Sambia oder Bolivien vergleichsweise hohe Renditen zu verdienen. Wie sonst erklären Sie sich bitte, dass Anleihen von diesen Staaten extrem überzeichnet sind?

  4. Hallo Frau Rehbein,
    das ist ja eine Freude, von Ihnen zu hören. Warten wir also mal ab. Ich bin schon ganz gespannt. Also, Sie wissen es auch im Moment nicht, ob diese Resolution gegen die 6 Länder, die mit NEIN gestimmt haben, rechtsverbindlich beschlossen werden kann. Und so sie dann beschlossen wird, ob sie dann auch rechtsverbindlich ist. Habe ich das so richtig verstanden?

    Im zweiten Teil meines Kommentars zu den Gläubigern haben wir uns nicht richtig verstanden.Ich habe nicht behauptet, dass Banken gezwungen wurden, an sogenannte Länder minderer Bonität Kredite zu vergeben. Hoffentlich stimmen wir darin überein, ein Kredit muss grundsätzlich zurückgezahlt werden, sonst wäre er kein Kredit, sonderen ein Geschenk. Ausnahmen hiervon gibt es selbstverständlich. Die Vergangenheit können wir auch nicht mehr gestalten, die Gegenwart und die Zukunft aber sehr wohl. Hier schlug ich eben vor, dass Kredite an bestimmte Länder nicht mehr vergeben werden. Dann brauchen sie auch wirklich nichts zurückzahlen.
    Wunschdenken ist dies nicht. Es wird doch so praktiziert. Argentinien und Griechenland haben doch keinen Zugang zum Kapitalmarkt. Argentinien wurstelt sich irgendwie so durch. Griechenland wird von der EU am Leben gehalten. Hätte das Land nicht den auferlegten Reformen zugestimmt, hätte die EU die Unterstützung eingestellt. Die EZB hätte die Geldversorgung gekappt. Die Schlangen vor den Bankautomaten hätten sich sehr schnell aufgelöst, weil die Bankautomaten keine Euros mehr ausgegeben hätten. Das ist die reale Welt. Und dann?

    Anlagenotstand? Also so gross kann der Anlagenotstand wirklich nicht sein, dass man es an Schuldner verleiht, die es nicht zurückbezahlen.

    Es steht mir nicht zu, Ihnen Ratschläge zu erteilen. Ich aber würde an Ihrer Stelle noch öfter mal mit einem Banker reden.

    1. Eine Resolution ist erst einmal nicht rechtsverbindlich, das haben Sie richtig verstanden. Allerdings hat eine Resolution politisches Gewicht. Und von insgesamt 183 abstimmenden Staaten haben bloß 6 dagegen gestimmt. Ein klares Zeichen, dass die internationale Staatengemeinschaft genug hat vom gläubiger-dominierten Schuldenmanagement. Internationales Schuldenmanagement hat sowieso noch nie auf einer irgendwie rechtlich verbindlichen Basis stattgefunden. Der Pariser Club zum Beispiel hatte nie eine völkerrechtliche Legitimation, sondern ist ein schlicht informelles Forum.

      Bei dem zweiten Teil ihres Kommentars verstehe ich noch nicht, worauf Sie hinauswollen. Nach meinem Wissen wägt der Kreditgeber Gewinn und Risiko gegeneinander ab. Er schließt eine Wette darauf ab, dass er richtig kalkuliert hat. In den meisten Fällen hat er das und bekommt sein Geld wieder + Zins. Manchmal hat er sich eben verkalkuliert. Jede Investition hat ein Risiko. Ist ihm das Risiko bei einem Land zu hoch, lässt er die Finger davon. Dass die europäischen Regierungen und der IWF Griechenland am “Leben halten” müssen, liegt schlicht und einfach daran, dass man im Jahr 2010 diejenigen, die sich verkalkuliert haben, ihr Risiko nicht hat tragen lassen. Kreditgeber konnten schon vorher darauf bauen, dass die europäischen Regierungen Griechenland nicht “pleite gehen lassen”. Was ein wunderbarer Anreiz, unverantwortlich Kredite zu vergeben – und hohe Profite einzuheimsen.

  5. Ich zitiere folgendes Zitat aus dem obigen Artikel:
    Als Argentinier weiß Papst Franziskus, dass die Überschuldung von Staaten zur Armut und Ungleichheit führen kann.
    Damit bin ich einverstanden.
    Diese Aussage ist aber noch nicht ganz vollständig. Folgende Ergänzung sollte daher noch hinzugefügt werden:
    Als Argentinier weiß Papst Franziskus aber wahrscheinlich auch, dass das Handeln von inkompetenten und korrupten politischen Führungen von Staaten ebenfalls zur Armut und Ungleichheit führen kann.
    Dann wäre die Sache rund.

  6. Hallo Frau Rehbein,
    wie schön, dass Sie wieder da sind.
    Zu Teil eins:
    Sie drehen wunderbare Pirouetten. Am 25.9. schrieben Sie, es werde in einem Folgeprozess auf ein rechtlich verankertes Verfahren hingearbeitet. Diese Resolution habe z.Zt. nur politisches Gewicht. Am 2.10. schrieben Sie, rechtlich verbindliche Verfahren habe es im “internationalen Schuldenmanagement” noch nie gegeben! Klare Frage: Hat es das bei Resolutionen der UNO überhaupt schon einmal gegeben? Wenn ja, wie sieht die rechtliche Verankerung in diesem Fall aus?
    Zu Teil zwei:
    Ich erlebe es immer wieder, dass bei unterschiedlichen Standpunkten die Kontrahenten oft völlig aneinander vorbei reden. So auch hier. Ich will auf das hinaus, was ich geschrieben habe. Nicht darauf, wie sich das anhört. Sondern darauf, was ich geschrieben habe!
    Die rechtliche Durchsetzung des von Ihnen befürworteten Verfahren könnte schwierig werden. Daher mache ich jetzt vorbeugend einen Ersatzvorschlag! Ein Staat, der seine Schulden nicht mehr bezahlen kann, erklärt sich selbst für zahlungsunfähig und zahlt auch nicht mehr. Ich gehe davon aus, dass die Bundeswehr oder die US-Army nicht einmaschieren wird. Dann wurden Fakten geschaffen, ein Schiedsgerichtsverfahren kann man sich sparen? Was halten Sie davon? Ich freue mich auf eine klare Antwort.

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