Wo Rösler Recht hat…

Avatar photo Jürgen Kaiser, erlassjahr.de
13. September 2011

Bundeskanzlerin und Finanzminister kritisieren den Wirtschaftsminister für eine Forderung, die in ihrem eigenen Koalitionsvertrag steht: die nach der geordneten Insolvenz eines pleite gegangenen Staates. Das ist schon absurd genug! Inhaltlich setzen sie ungerührt weiter darauf, den längst untragbaren griechischen Schuldendienst weiter mit öffentlichen Mitteln und Garantien zu finanzieren. Das ist ebenso absurd. Und man fragt sich, wie lange die Bundesregierung noch brauchen wird, um der Anregung ihres Wirtschaftsministers zu folgen, der nichts anderes gemacht hat, als dem Rat inzwischen fast aller renomierten Wirtschaftsfachleute von Hans-Werner Sinn zu zu Joseph Stiglitz zu folgen. Wahrscheinlich lange genug, bis auch die letzten Euros der prächtig verdienenden privaten Anleger aus Griechenland abgezogen sind, und die geordnete Insolvenz überhaupt nur noch die öffentlichen Gläubiger des Landes trifft.

Wenn man Rösler überhaupt etwas vorwerfen kann, dann, dass er redet aber nicht handelt. Es stimmt, dass “Gerede über eine Insolvenz die Finanzmärkte beunruhigt”, wie der Finanzminister seinen Kollegen belehrte. Einen Schuldenschnitt muss man machen, nicht diskutieren, so radikal wie nötig und nach Möglichkeit ohne Ankündigung. Diesem Schuldenschnitt steht in Deutschland allerdings nicht der Minister für Wirtschaft im Weg. Sondern der für Finanzen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Wir verarbeiten Ihre in diesem Formular angegebenen, personenbezogenen Daten für die Beantwortung bzw. Bearbeitung Ihrer Anfrage bzw. Ihrer Kommentare sowie damit sachlich zusammenhängender Zwecke. Dabei nutzen wir die angegebene E-Mailadresse zum Bezug von Profilbildern bei dem Dienst Gravatar des amerikanischen Anbieters Automattic Inc.. Weitere Angaben zu der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie Ihren Rechten nach Maßgabe der Datenschutzgrundverordnung entnehmen Sie bitte unserer Datenschutzerklärung. Hinweise zu der Nutzung des Dienstes Gravatar finden Sie in Ziffer 12.1 unserer Datenschutzerklärung.