AKTUELLE VERSCHULDUNGSSITUATION UND TREND
Neues Hintergrundpapier über Restrukturierungsdeals mit privaten Gläubigern Die neue erlassjahr.de-Fachinformation “The illusion of relief: Why the private debt restructurings for Ukraine could lead to bailouts and ballooning debt” analysiert die Restrukturierungsvereinbarungen mit den privaten Vorkriegsgläubigern der Ukraine aus den Jahren 2024 und 2025. Die Hauptergebnisse: Kritische Klauseln könnten bei einer erneuten Restrukturierung zu einem deutlichen Anstieg der Forderungen privater Gläubiger führen. Außerdem werden private Gläubiger während des Krieges weiter ausbezahlt, indirekt finanziert durchHilfsgelder von Partnerstaaten – ein versteckter Bailout aus der Sicht von erlassjahr.de. Eine 1-seitige Zusammenfassung gibt es hier. EU gibt 90-Milliarden-Euro-Darlehen frei Der Rat der EU hat heute einstimmig für die Freigabe des Darlehens gestimmt, nachdem Ungarn bis zuletzt ein Veto dagegen eingelegt hatte [Rat der EU]. Damit erhält die Ukraine 30 Milliarden Euro zur Haushaltskonsolidierung und weitere 60 Milliarden Euro für die Landesverteidigung. Die Vergabebedingungen sind sehr konzessionär: Die Zinszahlungen werden aus dem EU-Haushalt finanziert und die Rückzahlung muss nur erfolgen, sofern Russland nach Kriegsende Reparationen leistet. Die EU stellt nun insgesamt rund zwei Drittel der Gesamtforderungen an die Ukraine. Partnerregierungen verlängern Schuldenmoratorium bis 2030 Im Rahmen der IWF-Frühjahrstagung einigten sich die „Group of Creditors“ der Ukraine auf eine Verlängerung des 2022 vereinbarten Schuldendienstmoratoriums bis 2030 [BMF]. Ursprünglich wäre das Moratorium im Frühjahr 2027 ausgelaufen. Mit der Verlängerung verschiebt sich auch der Zeitpunkt der Umschuldung öffentlicher bilateraler Forderungen. Allerdings entfällt damit laut erlassjahr.de auch ein zentraler Hebel, um private Vorkriegs-Gläubiger zu weitergehenden Schuldenerleichterungen zu bewegen. In der Folge muss die Ukraine nach Berechnungen von erlassjahr.de bis Mitte 2029 rund 4,4 Mrd. US-Dollar an private Anleihegläubiger zahlen. Neues IWF-Programm: Mittel gehen unmittelbar zurück an den Fonds Im Februar hatte der Internationale Währungsfonds ein neues Kreditprogramm für die Ukraine im Umfang von 8,1 Milliarden US-Dollar verabschiedet. Nun bestätigten Recherchen von erlassjahr.de und weitere Medienberichte [UBN], dass die Mittel aus diesem Programm primär dafür verwendet werden ausstehende Forderungen aus früheren IWF-Programmen zu begleichen. Zwischen 2026 und 2029 wird die Ukraine gut 1,1 Milliarden US-Dollar mehr an den IWF zurückzahlen als sie im selben Zeitraum erhält – ein Defizit, dass Kiew durch andere Quellen begleichen muss. Anleihehalter der Ukraine drängen auf bessere Konditionen Nach der Restrukturierung der sogenannten GDP warrants im letzten Jahr erwägen die Anleihehalter der Ukraine Berichten zufolge rechtliche Schritte [Bloomberg]. Sie argumentieren, dass die den Inhabern der an das BIP gekoppelten Optionsscheine gewährten Konditionen günstiger sind, als die, die Anleger 2024 erhalten haben. Unter anderem könnten loss reinstatement clauses den Nominalwert bei einer künftigen Restrukturierung wiederherstellen. Einige Gläubiger bereiten sich darauf vor, die Regierung um die Wiederaufnahme der Verhandlungen zu bitten, wobei ein Rechtsstreit als Option offen bleibt, sollten die Gespräche scheitern. Dieser Schritt offenbart die Spannungen zwischen den Gläubigergruppen hinsichtlich der Gleichbehandlung bei der Umstrukturierung von Staatsschulden. IWF verabschiedet neues Kreditprogramm Der Internationale Währungsfonds (IWF) hat ein neues Kreditprogramm im Umfang von 8,1 Milliarden US-Dollar verabschiedet. Die Extended Fund Facility ersetzt das vorherige Kreditprogramm und ist Teil eines internationalen Unterstützungspakets, welches insgesamt 136,5 Milliarden US-Dollar mobilisieren soll. Auch wenn der IWF keine unmittelbare Schuldenrestrukturierungen forderte, betonte er, dass unter einem pessimistischen Szenario die Finanzierungslücke rund 146 Milliarden US-Dollar betragen und erneute Restrukturierungen notwendig werden könnten. Kreditwürdigkeit der Ukraine hochgestuft Die Ratingagentur Fitch hat die Kreditwürdigkeit der Ukraine auf CCC hochgestuft [FITCH]. Der Schritt erfolgte nachdem die Ukraine und eine weitere Gruppe ihrer privaten Gläubiger, die sogenannten GDP warrant-Halter, eine Restrukturierung ihrer ausstehenden Forderungen vereinbart hatten. Zu Beginn des russischen Angriffskriegs war die Ukraine auf RD (eingeschränkter Zahlungsausfall) herabgestuft worden. Dennoch bleibt die Ukraine weiterhin vom Zugang zum privaten Kapitalmarkt ausgeschlossen und ist bei der externen Finanzierung nach wie vor ausschließlich auf Partnerstaaten und multilaterale Gläubiger angewiesen. Ukraine erzielt Umschuldung mit Warrant-Haltern Die Ukraine hat sich mit einer Gruppe von Vorkriegs-Gläubigern auf die Umschuldung von GDP Warrants im Volumen von 2,6 Milliarden US-Dollar geeinigt. Die wachstumsgekoppelten Papiere aus der Zeit vor dem Krieg hätten im Zuge einer wirtschaftlichen Erholung für Kiew sehr teuer werden können. Zwar ist die nun verabschiedete Umwandlung in Eurobonds ein wichtiger Schritt, doch der Kompromiss hat einen Haken: Gegen eine erneute Umschuldung haben sich die ehemaligen Warrant-Halter mit tückischen Klauseln abgesichert. Der Fall zeigt, dass rein freiwillige, vertragliche Lösungen kaum tiefgreifende Schuldenrestrukturierungen mit substanziellen Schuldenerlassen ermöglichen. Restrukturierung mit China EXIM Bank vereinbart Die ukrainische Regierung hat die Umschuldung eines staatlich garantierten Darlehens der chinesischen Export-Import-Bank im Umfang von 850 Millionen US-Dollar erreicht [Internationaler Währungsfonds]. Demnach wird die Rückzahlung an die staatlich kontrollierte China EXIM Bank auf den Zeitrahmen 2034-2040 verschoben. Zudem werden Zinszahlungen bis 2029 ausgesetzt. Die chinesische Forderung war eine der wenigen noch nicht umgeschuldeten öffentlichen bilateralen Forderungen. China verzichtet damit genau wie die anderen öffentlichen bilateralen Gläubiger der „Group of Creditors“ auf Schuldendienstzahlungen während des Krieges. Wirtschaftsabkommen zwischen USA und Ukraine geschlossen Die Ukraine und die USA haben ein wirtschaftliches Partnerschaftsabkommen unterzeichnet [Die ZEIT]. Zuvor hatte die US-Regierung gefordert, bereits geleistete Militär- und Finanzhilfen als Kredite anzurechnen – obwohl die Biden-Regierung diese ursprüngich zum Großteil als Zuschüsse gewährt hatte. Der Konflikt wurde vorerst durch die Einrichtung eines “Investitionsfonds für den Wiederaufbau” beigelegt. Der Fonds soll vor allem den Ausbau der Rohstoffgewinnung – insbesondere von seltenen Erden – fördern und US-Unternehmen bevorzugten Zugang zu Rohstoffprojekten gewähren. Studie beziffert Wiederaufbaukosten auf 524 Milliarden US-Dollar Ein neuer, unter anderem von der Weltbank veröffentlichter Bericht beziffert den Finanzierungsbedarf für den Wiederaufbau der Ukraine in den kommenden zehn Jahren auf 524 Milliarden US-Dollar – das entspricht dem 2,8-Fachen der aktuellen Wirtschaftsleistung. Im Vergleich mit Studien aus den Vorjahren hat sich diese Summe moderat erhöht. Der Krieg hat in allen Sektoren massive Schäden hinterlassen, besonders im Immobilienbereich. Klar ist: Ohne weitreichende Schuldenerlasse dürfte ein nachhaltiger Wiederaufbau der ukrainischen Wirtschaft kaum gelingen. PM: Einigung zwischen Ukraine und Anleihegläubigern – Anleger setzen ihre Profitinteressen durch Am vergangenen Montag traf die Ukraine eine Einigung mit ihren privaten Anleihegläubigern über Vorkriegsforderungen, auf die die Ukraine seit August 2022 keinen Schuldendienst leisten musste. Diese Entscheidung kommt überraschend, da die Ukraine noch kurz vorher über deutlich höhere Schuldenstreichungen verhandelt hatte. erlassjahr.de kritisiert, dass der geringe Erlass die Profitinteressen der Gläubiger über eine dauerhafte Entlastung der Ukraine stellt. Mehr dazu in unserer heutigen Pressemitteilung und im Hintergrundpapier “Deal der Ukraine mit dem Steering Committee der Anleihehalter – Was steht drin?“. Kosten für Wiederaufbau der Wirtschaft von 486 Milliarden US-Dollar erwartet Laut einer Studie der Weltbank, der ukrainischen Regierung, der Europäischen Union und der Vereinten Nationen wird der Wiederaufbau der ukrainischen Wirtschaft eine geschätzte Summe von 486 Milliarden US-Dollar kosten [Reuters]. Diese Summe hat sich im Vergleich mit einer Schätzung aus dem letzten März (411 Milliarden US-Dollar) moderat erhöht. Die größten Anteile machen Kosten für Wohnbedürfnisse (17%), Transport (15%) sowie Handel und Industrie (14%) aus. Um in diesem Jahr die wichtigsten Prioritäten hinsichtlich Reparatur, Erholung und Wiederaufbau zu finanzieren, sind laut der Studie zusätzliche 9,5 Milliarden US-Dollar notwendig. Erste Überprüfung des IWF-Programms abgeschlossen: Schulden werden weiter steigen Die Überprüfung des im März beschlossenen 48-monatige Rettungsprogramms des IWF zeigt, dass der IWF einen weiteren Anstieg der Verschuldung bis 2027 erwartet, von zwischen 101 und 136 Prozent des BIP. Erwartete Kreditfinanzierungen bleiben weiterhin rein konzessionär und aus dem öffentlichen Sektor. Der IWF stellt noch einmal fest, dass die Verschuldung nur tragfähig bleibt, wenn es in den nächsten vier Jahren eine umfassende Schuldenrestrukturierung und weiterhin ausreichende konzessionäre Finanzierungen geben wird. Die EU beschließt weitere 50 Milliarden Euro für den Wiederaufbau des Landes Am Dienstag beschlossen die Kommissionsmitglieder der EU ein weiteres Hilfspaket für die Ukraine in Höhe von 50 Milliarden Euro. Das Paket besteht aus Krediten und Zuschüssen: 17 Milliarden Euro sollen direkt überwiesen werden und 33 Milliarden Euro sollen als langfristiges Darlehen ausgezahlt werden. Es ist ein Zeitraum von drei Jahren vorgesehen: 2024 bis einschließlich 2027. Ukraine: Schuldenmoratorium der bilateralen Gläubiger bis 2027 verlängert Das Bundesfinanzministerium gab bekannt, die Aussetzung des Schuldendienstes der Ukraine gemeinsam mit weiteren westlichen Gläubigerregierungen bis 2027 zu verlängern. Im September 2022 hatte Deutschland bereits mit einigen G7-Staaten beschlossen, die Schuldenrückzahlungen der Ukraine bis Ende 2023 auszusetzen. Zudem werde die Gruppe umfassende Schuldenrestrukturierungen vorantreiben. Diese Schritte seien eine Voraussetzung für ein weiteres IWF-Kreditprogramm für die Ukraine. Neues IWF-Kreditprogramm Die Ukraine hat mit dem IWF ein neues Kreditprogramm über 15,6 Milliarden US-Dollar im Zeitraum 2023-2027 vereinbart [IWF]. Über die Laufzeit sollen auch die jetzigen Moratorien der Gläubigerregierungen sowie der privaten Anleiheinhaber verlängert werden [Französisches Finanzministerium]. Der IWF hat, um einen so großen Kredit in einer Kriegssituation gewähren zu können, seine Ausleihekonditionen überarbeitet [IWF]. Zahlen zu Einnahmen und Ausgaben Im Januar 2023 hat der ukrainische Staat 104,4 Milliarden Hryvnia eingenommen und 193,7 Milliarden Hryvnia ausgegeben, berichten die Webseite Ukraine-Nachrichten. Die Lücke wird durch ausländische Finanzierungen, teilweise – vor allem von der EU – aber auch durch neue Kredite, geschlossen. IWF geht von Wirtschaftswachstum aus Um die Schulden der Ukraine weiterhin als tragfähig darzustellen, geht der IWF in seiner jüngsten Schuldentragfähigkeitsanalyse für den Zeitraum 2023-2027 von einem realen Wirtschaftswachstum von 3-4 Prozent pro Jahr aus. Ohne eine solche Annahme – wie unbegründet sie auch sein mag – kann der IWF keine weiteren Finanzierungen bereitstellen. Ukraine: Riesige Wiederaufbaukosten absehbar – und riesige Schulden Am 25.10. hat Deutschland unter dem Dach der G7 zur “International Expert Conference on the Recovery, Reconstruction and Modernisation of Ukraine” [G7 Germany] nach Berlin eingeladen. Dabei wurde ein ungedeckter Finanzbedarf von drei bis fünf Milliarden Euro pro Monat genannt, der – vor allem von der EU – hauptsächlich durch Kredite gedeckt wird [tagesschau]. Fragen in Bezug auf die Rückzahlung oder einen Erlass dieser Schulden wurden nicht thematisiert. Ukraine: Neue Fachinformation zur Verschuldungssituation In der Fachinformation 70: “Die Ukraine: Krieg und Überschuldung” [ej] analysiert erlassjahr.de-Autor Jürgen Kaiser die aktuelle Verschuldungssituation der Ukraine sowie Optionen für eine mögliche Schuldenregelung nach Abschluss der Kampfhandlungen. Außerdem erörtert er die Frage, mit welchen Mitteln die absehbar untragbare Verschuldung nach Kriegsende so reduziert werden kann, dass das Land eine Chance auf einen selbstbestimmten Wiederaufbau erhält. Ukraine: Kreditwürdigkeit hochgestuft Die Ratingagentur Fitch hat die Kreditwürdigkeit der Ukraine von RD (eingeschränkter Zahlungsausfall) auf CC hochgestuft [Bloomberg|. Der Schritt erfolgte, nachdem sich sowohl ein Großteil der öffentlichen als auch der privaten Gläubiger des Landes auf ein Schuldenmoratorium für zwei Jahre geeinigt hatte. Ukraine: Auch Privatgläubiger beteiligen sich an Moratorium Wie heute bekannt wurde, werden sich auch die größten privaten Gläubiger an einem zweijährigen Schuldenmoratorium für die Ukraine beteiligen [Reuters]. Diese halten rund 75 Prozent der Forderungen an das osteuropäische Land. Es wird erwartet, dass sich nach Ablauf des Moratoriums eine umfassende Schuldenrestrukturierung anschließt. Ukraine: Schuldenmoratorium gewährt Auf Initiative der deutschen G7-Präsidentschaft gewähren die westlichen öffentlichen Gläubiger der Ukraine eine Aussetzung des Schuldendienstes [BMF] vom 1. August 2022 bis zum 31. Dezember 2023. Die Regierungen halten rund 1,5 Milliarden US-Dollar Forderungen an die Ukraine. Sie rufen die privaten Anleihegläubiger auf, sich dem Moratorium anzuschließen – mit rund 25,5 Milliarden US-Dollar halten diese den Großteil der Forderungen. Russland: Moody’s stellt Zahlungsausfall fest Die Ratingagentur Moody’s hat Russland für im Zahlungsausfall befindlich erklärt [SPON]. Grund dafür ist eine am Montag abgelaufene Frist für die Bedienung zweier Staatsanleihen in Höhe von rund 100 Millionen US-Dollar. Russland bestreitet eine Zahlungsunfähigkeit. Grund für die Unregelmäßigkeit seien “Aktionen Dritter”. Ukraine: Weitere Herabstufung durch Moody’s Die Ratingagentur Moody’s stuft die Ukraine auf die Ratingklasse Caa3 herunter [Moody’s]. Die Ratingagentur begründet die Herabstufung durch die russische Invasion und den damit einhergehenden Anstieg der Staatsschulden, der mittelfristig nach Ansicht der Agentur zu Schuldenumstrukturierungen und Verlusten für private Gläubiger führen werde. Moody’s erwartet, dass die ukrainische Wirtschaft dieses Jahr um 35 Prozent schrumpfen wird. Russland: Kreditwürdigkeit weiter herabgestuft Die Ratingagentur Fitch hat die Kreditwürdigkeit Russlands weiter von “B” auf “C” herabgestuft [Tagesschau]. Nach Einschätzung der Agentur befinde sich das Land unmittelbar vor einem Zahlungsausfall. Ukraine: Forderung nach Schuldenerlass durch den IWF Stimmen aus der ukrainischen Zivilgesellschaft fordern angesichts des Krieges in ihrem Land mittels einer Petition [Open Petition] einen Schuldenerlass durch den IWF. Das Geld solle stattdessen u.a. für die Unterbringung der Vertriebenen, die Versorgung der Verwundeten und den Wiederaufbau des Landes verwendet werden. Ukraine-News
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+++ 23. APR 2026+++
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+++ 01. APR 2026 +++
+++ 27. FEB 2026 +++
+++ 26. FEB 2026 +++
+++ 22. DEZ 2025 +++
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+++ SEP 2025 +++
+++ 01. MAI 2025 +++
+++ 28. FEB 2025 +++
+++ 24. JUL 2024 +++
+++ 15. FEB 2024 +++
+++ 29. Juni 2023 +++
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+++ 04. APR 2023 +++
+++ 24. MÄR 2023 +++
+++ 2. FEB 2023 +++
+++ 21. DEZ 2022 +++
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Die Forderungen gegenüber Vorkriegsanleihehaltern wurden 2024 noch während des Krieges restrukturiert sowie auch die Forderungen gegenüber den sogenannten Haltern von GDP Warrants, deren Anleihen an die Entwicklung des Bruttoinlandprodukts gekoppelt waren. Jedoch erachtet erlassjahr.de die Umschuldungen in beiden Fällen als unzureichend. Spezielle Vertragsklauseln bei diesen ersten Umschuldungen der privaten Forderungen werden künftige Umschuldungen zudem extrem erschweren. Schon jetzt während des Krieges besteht daher die Gefahr eines nicht nachhaltigen Mittelabflusses an private Vorkriegsgläubiger durch den wieder aufgenommenen Schuldendienst.
Kiew hat seit Kriegsbeginn vermehrt Unterstützung von Partnerregierungen erhalten, insbesondere von multilateralen Gläubigern wie der EU. Multilaterale Gläubiger genießen aktuell jedoch einenbevorzugten Gläubigerstatus und werden weitestgehend nicht in Schuldenrestrukturierungen einbezogen. Eine umfassende Schuldenrestrukturierung mit einem hohen Schuldenerlass wird aberangesichts des enormen Finanzierungsbedarf im Zuge des Wiederaufbaus unausweichlich sein (Schätzungen gehen von 587 Milliarden US-Dollar in den nächsten zehn Jahren aus).
DIE WICHTIGSTEN SCHULDENINDIKATOREN (STAND 2024)
| Indikator | Ausprägung | Grenzwert |
| Auslandsverschuldung im Verhältnis zum Bruttonationaleinkommen (%) | 101,3 | 40 |
| Auslandsverschuldung im Verhältnis zu den jährlichen Exporteinnahmen (%) | 150 | |
| Jährlicher Schuldendienst im Verhältnis zu den jährlichen Exporteinnahmen(%) | 15 | |
| Öffentliche Verschuldung im Verhältnis zum BIP (%) | 50 | |
| Öffentliche Verschuldung im Verhältnis zu den öffentlichen Einnahmen (%) | 200 | |
| Auslandsschuldenstand (US-Dollar) | 193,4 Mrd. | – |
| Schuldendienst: Zinsen und Tilgungen an ausländische Gläubiger (US-Dollar) | 6,3 Mrd. | – |
Erklärung zu den Indikatoren und Grenzwerten
ANTEIL VERSCHIEDENER GLÄUBIGERGRUPPEN AN DER ÖFFENTLICHEN AUSLANDSVERSCHULDUNG DER UKRAINE

Die Daten für Ende 2024 wurden den International Debt Statistics (Weltbank) entnommen.
Erklärung der Schuldenkategorien Bei den beiden öffentlichen Gläubigerkategorien unterscheiden wir zudem nach konzessionären, also zinsgünstigen Krediten zu Entwicklungshilfebedingungen, und Krediten zu Marktbedingungen („nicht-konzessionäre“). Bei den öffentlichen Schulden bei privaten Gläubigern unterscheiden wir die beiden Hauptinstrumente, nämlich Bankkredite und Anleihen.
Die mit Abstand bedeutendsten Gläubiger sind die EU-Institutionen. Nachdem im April 2026 zusätzlich ein Darlehen im Umfang von 90 Milliarden Euro gewährt wurde, hält die EU nun rund zwei Drittel aller Forderungen gegenüber der Ukraine. Ein Großteil dieser Forderungen besteht zu konzessionären Bedingungen – ein Teil muss aufgrund von speziellen Konstruktionen gar nicht zurückgezahlt werden. Beispielsweise muss das 90-Milliarden-Euro-Darlehen, das 2026 verabschiedet wurde, nur zurückgezahlt werden, insofern Russland nach Kriegsende Reparationen leistet.
Die Darlehen des IWF und der Weltbank wurden primär zu marktnahen Bedingungen vergeben. Laut der ukrainischen Regierung bestanden Ende 2025 Forderungen von gut 23 Milliarden US-Dollar gegenüber den Institutionen der Weltbank. Gegenüber dem IWF listet sie Forderungen von rund 13,5 Milliarden US-Dollar. Der IWF listet für Juni 2026 Forderungen von rund 10,5 Milliarden US-Dollar.
Der bedeutendste bilaterale öffentliche Gläubiger ist laut ukrainischer Regierung Kanada. Diese Forderungen basieren aber zum Großteil auf Darlehen im Rahmen der ERA-Initiative, welche durch in der EU eingefrorene russische Vermögenswerte refinanziert wird. Insgesamt werden die G7-Staaten rund 50 Milliarden US-Dollar unter dieser Initiative an die Ukraine ausgeben.
In Bezug auf private Anleihehalter bestehen nach der Umschuldung 2024 laut ukrainischer Regierung Ende 2025 noch Forderungen von knapp 19 Milliarden Euro.
Detaillierte Liste aller Gläubiger Weltbank – International Debt Statistics (12/2024) Ukrainische Regierung(12/2025) Öffentliche Bilaterale Gläubiger Kanada 5 318 009 805 China 825 000 000 Frankreich 462 391 534 522 896 658 Bundesrepublik Deutschland 660 811 045 665 967 934 Italien 207 780 000 235 239 856 Japan 851 382 062 855 192 738 Niederlande 207 780 000 235 239 856 Polen 103 185 626 131 808 562 Russland 605 856 000 Vereinigtes Königreich 23 048 593 25 666 994 Vereinigte Staaten von Amerika 512 000 512 515 Republik Korea 100 000 000 100 000 000 Summe Öffentliche Bilaterale Gläubiger 4 047 746 859,80 8 090 534 918,00 Multilaterale Gläubiger Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung 764 959 731 63 044 280,00 Europäische Investitionsbank 4 095 207 704 3 361 452 539,00 European Relief Fund 1 049 289 000 Europäische Union 43 481 751 791 82 673 986 018,00 Internationaler Währungsfonds 18 916 000 000 13 560 402 501,00 Verschiedene Gläubiger 114 195 000 Weltbank -IBRD 16 683 426 000 16 490 303 634,00 Weltbank-IDA 5 786 406 000 6 680 706 051,00 Entwicklungsbank des Europarates 120 305 659 539 489 693,00 NEFCO 11 468 927,00 Clean Technology Fund (IBRD) 104 240 446,00 Summe Multilaterale Gläubiger 91 011 540 885 123 485 094 089,00 Private Gläubiger (nach Herkunftsland der kommerziellen Banken) Deutschland 436 152 037 Frankreich 191 777 823 Norwegen 11 396 733 Vereinigtes Königreich 173 020 559 Vereinigte Staaten von Amerika 857 497 000 Verschiedene Gläubiger 623 340 000 Summe Kommerzielle Banken 2 293 184 152 Anleihehalter Summe Anleihehalter 21 653 792 924 18 750 000 000
POLITISCHE VERANTWORTUNG FÜR AUSSTEHENDE FORDERUNGEN

Kommt es zu einer weiteren Schuldenrestrukturierung, sind vor allem die G7- und EU-Staaten gemeinsam direkt oder indirekt dafür verantwortlich, eine rasche Restrukturierung und ausreichend umfassende Schuldenstreichungen der ausstehenden Forderungen gegenüber der Ukraine zu gewährleisten. Denn ihr Anteil an der politischen Verantwortlichkeit liegt bei 88 Prozent. Der große Anteil der politischen Verantwortlichkeit der G7- und EU-Staaten liegt in diesem Falle vor allem daran, dass der Großteil der Forderungen gegenüber der Ukraine von der EU gehalten wird. Diejenigen Staaten, in denen private Gläubiger ansässig sind, haben zudem die regulatorischen und politischen Möglichkeiten, die kooperative und gleichrangige Beteiligung privater Gläubiger an Schuldenerleichterungen sicherzustellen. Im Fall der Ukraine ist das vor allem Großbritannien.
BISHERIGE SCHULDENRESTRUKTURIERUNGEN
Vor dem Krieg:
Die Ukraine hat bisher einmal im Pariser Club ihre Verbindlichkeiten gegenüber den Club-Mitgliedern umgeschuldet: im Jahr 2001 unter Classic Terms, d.h. ohne Schuldenerleichterungen. Kurz zuvor(1998-2000) waren in vier Verhandlungsrunden mit privaten Gläubigern insgesamt 2,3 Milliarden US-Dollar umgeschuldet worden. Insgesamt wurden dabei Schuldenerleichterungen von etwas mehrals 10 Prozent erzielt.
Ein wichtiges Umschuldungsabkommen handelte die Ukraine 2015 aus, als es 18,5 Milliarden US-Dollar in Staatsanleihen umschuldete. Sie handelte mit den Anleiheinhabern, darunter prominent große Fonds wie Franklin Templeton und die brasilianische Investment Bank BTG Pactual, einen Nachlass in Höhe von 20 Prozent aus sowie eine Streckung der Fälligkeiten um vier Jahre. Im Gegenzug erhielten die Gläubiger teilweise indexierte Anleihen (sogennante GDP Warrants), die einen höheren Coupon für den Fall höheren Wirtschaftswachstums in der Ukraine in Aussicht stellten. Finanziert wurde der Umtausch durch einen Kredit in Höhe von 17,5 Milliarden US-Dollar vom IWF.
Im Kontext des russischen Angriffskriegs:
In Folge des russischen Angriffskriegs erklärten sich private Gläubiger 2022 bereit, bis Mitte 2024 ein Moratorium auf ihre Forderungen zu gewähren, also den Schuldendienst auszusetzen.
Als Bedingung für sein Kreditprogramm aus dem Jahr 2024 forderte der IWF die Restrukturierung der Forderungen der privaten Vorkriegsanleger. Eine Verlängerung des Moratoriums war damit ausgeschlossen. Im Juli 2024 wurden die 23,4 Milliarden Euro Nominalforderungen umfassenden Anleihen auch restrukturiert – jedoch weit weniger umfassend als von der Ukraine und auchOrganisationen aus der Zivilgesellschaft gefordert. Zudem beträgt der effektive Schuldenerlass gerade einmal 25 Prozent, da ein Teil des Schuldenerlasses auch aufgelaufene Zinsen während des Moratoriums einschließt. Eine detaillierte Übersicht dazu gibt es hier.
Nachdem die Ukraine Mitte 2025 Zahlungen auf die GDP Warrants nicht bedient hatte, wurden diese Ende 2025 restrukturiert. Im Zuge des steigenden Wirtschaftswachstums, das auf die Rezessionzu Kriegsbeginn folgte, hätten diese für Kiew sehr teuer werden können. In diesem Zuge wurden die GDP Warrants in konventionelle Eurobonds umgewandelt, Schuldenerleichterungen gab es kaum. Die Warrant-Halter haben sich durch diverse Klauseln in der Umschuldungsvereinbarung eine Hintertür für Milliardengewinne offengelassen, was erlassjahr.de hier kritisch einordnet.
Öffentliche bilaterale Gläubiger, die sich in der sogenannten “Group of Creditors of Ukraine” koordinieren, erklärten sich nach Kriegsbeginn zunächst zu einem Schuldenmoratorium bis 2027 bereit – damals die Laufzeit des Programms mit dem IWF. Sie verpflichteten sich zu einer Schuldenrestrukturierung spätestens bis zum Ende der Laufzeit des damaligen IWF-Programms. Da der Krieg noch nicht beendet ist, haben die Group of Creditors of Ukraine ihr Moratorium bis 2030 verlängert, erneut mit einer Selbstverpflichtung, ihre Forderungen bis spätestens zum Ende des aktuellen Folgeprogramms des IWF umzuschulden.
AKTUELLE RISIKEN FÜR DIE SCHULDENTRAGFÄHIGKEIT
Der im Februar 2022 von Russland ausgelöste Krieg trifft die ukrainische Wirtschaft in einer extremen Weise. Die Zerstörung lebenswichtiger Infrastruktur, die Traumatisierung eines großen Teils der Bevölkerung, die Verluste an Menschenleben und existenzsichernden Arbeitsverhältnisse für die Überlebenden werden sich dann zu einer wirtschaftlich und fiskalisch völlig untragbaren Situation summieren.
Das womöglich größte Risiko für die langfristige Schuldentragfähigkeit wäre das Ausbleiben einer umfassenden, innovativen Schuldenregelung nach dem Krieg. So ist die Ukraine mittlerweile hauptsächlich bei multilateralen Gläubigern verschuldet , allen voran bei der EU. Auch wenn die EU Kredite vermehrt zu konzessionären Bedingungen bereitgestellt hat mit längeren Laufzeiten und niedrigen Zinssätzen, stellen diese dennoch durch den erheblichen Umfang ein Risiko für die langfristige Schuldentragfähigkeit dar. Multilaterale Kreditgeber fordern allgemein von Umschuldungen ausgenommen zu werden, daher ist die Schuldenarchitektur in ihrer aktuellen Form nicht geeignet, eine nachhaltige Schuldenlösung für die Ukraine nach dem Krieg zu garantieren. Ohne einen Schuldenerlass eines großen Teils der Forderungen der EU und anderer multilateraler Gläubiger, wie des IWF und der Weltbank, werden aber wichtige Mittel für den Wiederaufbau in der Ukraine fehlen.
Bei einem Teil ihrer Kredite hat die EU jedoch Vorkehrungen getroffen: im April 2026 stellte die EU einen 90 Milliarden Euro Kredit für die Ukraine bereit, dessen Zinsen vom EU-Haushalt finanziert werden und der nur zurückgezahlt werden müsste, wenn Russland nach dem Krieg Reparationen zahlen sollte.
Bilaterale öffentliche Gläubiger haben bereits die Bereitschaft zu umfänglichen Schuldenerlassen signalisiert. Mit diesen wird aber erst in einigen Jahren (spätestens 2030) zu rechnen sein. Eine zeitnahe Restrukturierung, wie zuvor eigentlich geplant, hätte Druck auf private Anleihehalter ausüben können, höhere Zugeständnisse als 2024 und 2025 leisten zu müssen, da ihre Schuldenerleichterungen nach der Umschuldung der Group of Creditors of Ukraine dem dem Prinzip der Gleichbehandlung unterworfen worden wäre. Stattdessen muss die Ukraine bis Mitte 2029 Zins- und Tilgungszahlungen im Wert von 4,4 Milliarden US-Dollar an private Anleger zahlen, zudem wird eine Anleihe bis zur Umschuldung der öffentlichen bilateralen Gläubiger bereits komplett zurückgezahlt sein. Die privaten Vorkriegsanleger haben zudem Klauseln in ihre Umschuldungsvereinbarungen eingebaut, die eine zweite Umschuldung massiv erschweren können.
Auch bei der Umschuldung der kleineren Gruppe der GDP warrants haben private Gläubiger Klauseln eingebaut, die für die Ukraine extrem teuer werden könnten. Sollte die Ukraine in Zahlungsausfall geraten oder eine erneute Umschuldung ankündigen, werden die Forderungen durch diese speziellen Klauseln künstlich aufgebläht (Details dazu hier). Auch hier verkomplizieren die Klauseln zudem eine zweite potentielle Umschuldung. Trotz ihrer ursprünglichen relativ geringen Nominalforderungen von 2,6 Milliarden US-Dollar, wird ihnen damit bei künftigen Umschuldungen eine entscheidende Rolle zukommen, wodurch ein einheitlich koordinierter Schuldenerlassprozess erschwert wird.
Der Internationale Währungsfonds hat der Ukraine zwar auch nach Ausbruch des Krieges umfangreiche Kreditprogramme zur Verfügung gestellt, wodurch die Ukraine der weltweit zweitgrößte Schuldner gegenüber dem IWF wurde – jedoch zu den für den IWF typischen hohen Zinssätzen und kurzen Laufzeiten. Nach dem Kreditprogramm von 2024 wurde 2026 ein weiteres verabschiedet, wobei letzteres lediglich dazu dient, den Schuldendienst für das Programm von 2024 aufzubringen. Zwischen 2026 und 2029 wird die Ukraine mehr an den IWF zurückzahlen als sie im selben Zeitraum erhält – ein Defizit, dass Kiew durch andere Quellen begleichen muss.
Zudem streitet sich die Ukraine mit Russland um die Rückzahlung eines Eurobonds von rund 3 Milliarden US-Dollar, welchen Russland 2014 dem seinerzeitigen moskaufreundlichen Präsidenten Janukowitsch kurz vor dessen Sturz abgekauft hatte. Die Ukraine beharrte damals darauf, dass die Anleihe in die Umschuldung des Jahres 2015 einzubeziehen sei, während Moskau darin keine normale Anleihe, sondern einen Kreditvertrag zwischen Staaten sah. Trotzdem wollte Russland die Anleihe auch nicht im Pariser Club verhandeln, sondern beharrte auf einen im Anleihevertrag festgeschriebenen privilegierten Gläubigerstatus.
Da die Anleihe unter englischem Recht begeben wurde, liegt der Fall seither vor Londoner Gerichten. Im November 2018 entschied das Berufungsgericht zugunsten der Ukraine, woraufhin Moskau den Supreme Court angerufen hat. 2017 und 2018 lehnte der High Court die Klage der Ukraine ab. Diese Entscheidungen wurden 2023 vom Supreme Court kassiert. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Forderung grundsätzlich nicht mehr gültig ist. Vielmehr ist der High Court durch die Entscheidung der übergeordneten Instanz nunmehr verpflichtet, ein Verfahren auf der Grundlage der ukrainischen Zurückweisung durchzuführen.
OPTIONEN UND HERAUSFORDERUNGEN FÜR SCHULDENRESTRUKTURIERUNGEN
Die Ukraine wird mittel- bis langfristig umfangreiche Schuldenerlasse brauchen. Insbesondere Partnerregierungen in den G7-Staaten und die EU müssen sich dafür einsetzen, dass alle Gläubigergruppen umfangreiche Schuldenerlasse gewähren.
Ein Optionenmenü, bei dem die Überwindung der dann untragbaren ukrainischen Schulden mit der Finanzierung des Wiederaufbaus verbunden wird, könnte einige Maßnahmen einschließen, die nicht erst erfunden werden müssten, sondern bewährte Instrumente wieder aufnehmen:
- Für alle bilateralen und multilateralen öffentlichen Forderungen an eine Nachkriegs-Ukraine sollte eine kohärente Umschuldung unter Einschluss aller Forderungen nach dem Vorbild der HIPC/MDRI-Initiative ausgehandelt werden. Wichtig wäre dabei eine von unabhängiger Seite erstellte Schuldentragfähigkeitsanalyse, da deren traditionelle Autoren – IWF und Weltbank – selbst als Gläubiger betroffen sind.
- Die G7-Staaten sind die Hauptanteilseigner der wichtigsten multilateralen Geber der Ukraine (IWF, Weltbank, EU-Institutionen). Sie müssen sicherstellen, dass die Ukraine von diesen Institutionen, die die größten Forderungen gegenüber der Ukraine halten, einen erheblichen Schuldenerlass erhält – ungeachtet des „Status als bevorrechtigte Gläubiger“, den die multilateralen Geber für sichbeanspruchen.
- Internationale Finanzinstitutionen wie der IWF und die Weltbank sollten der Ukraine während des Krieges positive Nettozuflüsse gewähren. Derzeit wird die Ukraine in den kommenden Jahren deutlich mehr an die Weltbank und den IWF zurückzahlen, als sie von ihnen erhält. Dadurch werden der Ukraine wichtige Ressourcen entzogen, die sie für ihre Verteidigung und den Wiederaufbau benötigen würde.
- Die G7 sollten öffentlich erklären, dass sie nicht akzeptieren werden, dass weitere Hilfsgelder für den Schuldendienst an private Gläubiger genutzt werden, die dazu bestimmt sind, die Verteidigungsfähigkeit des ukrainischen Staates sicherzustellen. Um dieser Erklärung mehr Nachdruck zu verleihen, sollte ein Zahlungsausfall zu einer glaubwürdigen Option gemacht werden. Die Regierungen der G7 sollten öffentlich erklären – und dies im IWF-Exekutivrat zur Sprache bringen –, dass es notwendig ist, die Ukraine finanziell und rechtlich dabei zu unterstützen, einen Zahlungsausfall so lange wie nötig aufrechtzuerhalten.
- Bilaterale öffentliche Gläubiger müssen einen erheblichen Schuldenerlass gewähren, um den politischen Druck auf andere Gläubiger zu erhöhen, damit diese gemäß dem „Grundsatz der Gleichbehandlung“ ebenso weitreichende Zugeständnisse machen. Die bisherigen Schuldenerlasse privater Gläubiger sind unzureichend.
- Darüber hinaus müssen die G7–Staaten und insbesondere Großbritannien durch legislative und regulatorische Maßnahmen sicherstellen, dass private Gläubiger ihre hohen Forderungen, welche unter Umständen noch weiter künstlich aufgebläht werden, nicht vor Gericht in internationalen Finanzzentren einklagen.
Stand: 08/2026 (mit Ausnahme der Angaben zu Schuldenindikatoren)
WEITERFÜHRENDE MATERIALIEN:
Erlassjahr.de Themenseite: Länderschwerpunkt Ukraine: Schuldenerlass für den Neustart nach dem Krieg
- erlassjahr.de News (15.06.2026) „Das Schweigen der G7: Europas blinder Fleck beim Gläubiger-Bailout in der Ukraine“
- erlassjahr.de Blog (03.06.2026): „Quo vadis, Ukraine? Wie private Gläubiger künftige Umschuldungen erschweren“
- erlassjahr.de Focus Paper 13: “The illusion of relief: Why the private debt restructurings for Ukraine could lead to bailouts and ballooning debt” (2026) und Summary von Focus Paper 13
- erlassjahr.de Blog (10.04.2026): „Ukraine-Schulden: Der 4-Milliarden-Dollar-Irrtum“
- erlassjahr.de Blog (30.01.2026): „Reset mit Nebenwirkungen: Das Scheitern freiwilliger Umschuldung im Fall Ukraine“
- erlassjahr.de News (28.05.2025): „Ukraine: Westliche Hilfsgelder drohen in den Kassen von Hedgefonds zu landen“
- Gemeinsame Erklärung „Profitgierige Hedgefonds dürfen westliche Hilfsgelder für die Ukraine nicht in ihre eigene Taschen abzweigen“
- erlassjahr.de Pressemitteilung (28.05.2025): „Hedgefonds kassieren während die Ukraine im Krieg ist: Zivilgesellschaft fordert rechtlichen Schutz vor Spekulanten“
- erlassjahr.de Fallstudie im Rahmen des Schuldenreports 2025 zur Schuldenrestrukturierung mit Vorkriegsanlegern im Kontext der internationalen Schuldenarchitektur: „Neue Lösungen – alte Muster? Eine Fallanalyse zur Post-COVID-Schuldenarchitektur“ und Detaillierte Fallanalysen: Sri Lanka, Suriname und Ukraine [PDF]
- erlassjahr.de Blog (07.03.2025): „Ukraine: Schulden und bizarre Ideen“
- erlassjahr.de Blog (02.12.2024): „Lehren aus der Vergangenheit: Historische Schuldenerlasse als Inspirationsquelle für die Entschuldung der Ukraine“
- erlassjahr.de Focus Paper 12 „Dealing with Ukraine’s sovereign debt situation after the war – What historical precedents can tell us for the design of a special debt resolution“ (November 2024)
- erlassjahr.de News (11.10.2024): „Hamburg Sustainability Conference: Diskussion zum Einbezug privater Gläubiger bei Schuldenstreichungen durch nationale Gesetzgebung“
- erlassjahr.de News (26.07.2024): „Schuldenkrise ungelöst: Warum der Bondholderdeal der Ukraine kaum hilft“
- erlassjahr.de Hintergrundpapier (24.07.2024): „Deal der Ukraine mit dem Steering Committee der Anleihehalter: Was steht drin?“ [PDF]
- Pressemitteilung (24.07.2024): „Einigung zwischen Ukraine und Anleihegläubigern: Anleger setzen ihre Profitinteressen durch“
- erlassjahr.de Focus Paper 11: „Alleviating Ukraine’s (legacy) debt burden during the war: What are the options?“ (März 2024)
- erlassjahr.de Blog (12.12.2023): „Ukraine: Optionen für das Ende des Schuldenmoratoriums 2024“
- erlassjahr.de Artikel: “Ukraine: Fight now – Pay later: Eine Analyse zum Schuldenstand und zu Optionen zur Entschuldung” im Schuldenreport 2023
- News (21.03.2023): “Schulden bei Russland: Ukraine muss erst mal nicht zahlen”
- erlassjahr.de-Fachinformation 70: “Die Ukraine: Krieg und Überschuldung” (2022)
- Artikel “Schulden streichen jetzt? Die Auswirkungen des Krieges auf die Verschuldung der Ukraine” im Entschuldungskurier 2022
- erlassjahr.de Blog (31.03.2022): “Unterstützung für die Ukraine: Welche Rolle spielen Schuldenerlasse?”
- Artikel “Rückzahlung an Kriegsgegner illegitim? Russland fordert Milliardenschulden von der Ukraine” im Entschuldungskurier 2020
