Politische Verantwortlichkeit

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Fragt man sich, wer in einer Schuldenkrise dafür verantwortlich ist, rasche und ausreichend umfassende Schuldenerlasse sicherzustellen, liegt die Verantwortung zunächst beim Gläubiger, der eine entsprechende Forderung gegenüber dem Staat hält. Bei bilateralen öffentlichen Forderungen sind dies – je nach politischem System – die jeweiligen nationalen Regierungen. Insbesondere dort, wo die ausstehenden Forderungen von multilateralen und privaten Gläubigern gehalten werden, reicht die Analyse der direkten Forderungshalter allein jedoch nicht aus, um die Frage nach der politischen Verantwortlichkeit für die Sicherstellung nachhaltiger und umfassender Schuldenerlasse abschließend zu beantworten. Denn die Politik multilateraler Institutionen wird letztlich durch deren Mitgliedsstaaten bestimmt und verantwortet. Und im Hinblick auf private Gläubiger haben diejenigen Staaten, in denen private Gläubiger ansässig sind oder unter deren Recht Anleiheforderungen begeben wurden, die regulatorischen Möglichkeiten, die kooperative und gleichrangige Beteiligung privater Gläubiger an Schuldenerleichterungen sicherzustellen – und stehen damit auch in der politischen Verantwortung, diese Möglichkeiten auszuschöpfen.

Zuordnung der politischen Verantwortlichkeit nach Forderungsart

  • Bilaterale öffentliche Forderungen gehören zu 100 Prozent zur Verantwortlichkeit des jeweiligen Gläubigerstaates.
  • Multilaterale Forderungen werden gemäß dem Stimmgewicht eines Mitgliedsstaates auf die Mitgliedsstaaten der jeweiligen multilateralen Institution zurückgeführt.
  • Die Restrukturierung und Streichung privater Bankkreditforderungen und Forderungen anderer privater Gläubiger sicherzustellen, wird der Verantwortlichkeit des Staates zugeordnet, in dem der private Gläubiger ansässig ist.[1]
  • Die Restrukturierung und Streichung von Anleiheforderungen sicherzustellen, wird der Verantwortlichkeit des Staates zugeordnet, unter dessen Recht die Anleihen begeben wurden.[2]

[1] Aufgrund mangelnder Transparenz ist es uns nicht möglich, die einzelnen privaten Gläubigerfirmen zu bestimmen. Bei der Zuordnung der politischen Verantwortlichkeit orientieren wir uns daher an der Einteilung der Weltbank, die private Banken und andere private Gläubiger in ihren International Debt Statistics entsprechend der Ansässigkeit einzelnen Staaten zuordnet.

[2] Da es aufgrund mangelnder Transparenz nicht möglich ist, im Einzelfall nachzuvollziehen, unter wessen Recht einzelne Anleihen begeben wurden und schätzungsweise 97 Prozent unter britischem oder US-amerikanischem Recht begeben wurden, werden ausstehende Anleiheforderungen vollständig dem Verantwortungsbereich der G7-Staaten zugeordnet. Siehe IWF (2020): “The International Architecture for resolving sovereign debt involving private-sector creditors – recent developments, challenges, and reform options”, S. 22.