In einer Stellungnahme in der Financial Times findet der argentinische Finanzminister Martín Guzmán drastische Worte: „Ich muss es so klar und deutlich sagen: Wir können nicht mehr zahlen!“ Zu hoch sei die Schuldenlast, zu groß die Bedrohung durch Covid-19. Bereits jetzt lebt ein Drittel der Argentinierinnen und Argentinier in Armut. In einer solchen Situation Austeritätsmaßnahmen zu fordern, sei „nicht nur ökonomisch katastrophal, sondern auch moralisch und politisch inakzeptabel“, so Guzmán.
Das sieht auch die internationale Entschuldungsbewegung so und fordert in einem Brief an die wichtigsten Gläubigerregierungen, die sich im Pariser Club zusammengeschlossen haben, Unterstützung für den argentinischen Umschuldungsvorschlag.
Eine Reduzierung durch den Pariser Club könnte dem südamerikanischen Land auch bei seinen Verhandlungen mit seinen Privatgläubigern den Rücken stärken. Diesen hatte Argentinien am 17. April ein Angebot unterbreitet, bei dem diese auf 62 Prozent ihrer Anspräche aus Zinsen und Tilgung verzichten sollten. Zu viel, finden die Anleihegläubiger. Drei Zusammenschlüsse privater Gläubiger, einer davon unter der Führung des weltweit größten Anlegers BlackRock, haben Gegenangebote gemacht: Sie bieten Erleichterungen zwischen 35 und 48 Prozent an.
Wichtig ist nun, dass eine tragfähige Lösung der argentinischen Verschuldung nicht unrealistischen Forderungen der Gläubiger zum Opfer fällt. Argentinische Staatsanleihen wurden Mitte April zwischen 31 und 37 Cent auf den Dollar gehandelt. Außerdem orientiert sich der argentinische Vorschlag an dem vom Internationen Währungsfonds festgestellten Entlastungsbedarf. Dabei rechnet dieser noch mit einer geringeren Schrumpfung der argentinischen Wirtschaft, als aktuell durch die Entwicklung der Covid-19-Pandemie zu befürchten ist.
Am 22. Mai und am 30. Juli laufen Zahlungsfristen für argentinische Staatsanleihen aus. Sollte bis dahin keine Einigung mit den jeweiligen Gläubigern erreicht werden, gälte Argentinien zum neunten Mal in seiner Geschichte offiziell als zahlungsunfähig.