24. April 2017

Compact with Africa: G20-Initiative mit gefährlicher Kehrseite

© Bundesfinanzministerium

Mit dem Compact with Africa propagiert die diesjährige deutsche G20-Präsidentschaft die Verbesserung der Investitionsbedingungen in afrikanische Länder zum Ausbau der Infrastruktur und Produktion. Hinter dem Begriff Compact with Africa verbergen sich eigentlich mehrere Compacts, denn für jedes teilnehmende afrikanische Land soll ein eigener Compact (dt.: Vertrag, Pakt) formuliert werden, der verschiedene Maßnahmen umfasst.

Bei den Kapitalflüssen aus G20-Ländern in afrikanische Staaten handelt es sich nicht um Entwicklungshilfe, also Zuschüsse oder zinsgünstige Kredite, sondern um Kredite zu Marktkonditionen, also mit kurzen Laufzeiten und Zinssätzen zwischen 5 und 15 Prozent.

Entsprechend geht es beim Compact with Africa vor allem darum, lukrative Anlagemöglichkeiten für westliche Pensionsfonds zu erschließen. Das ist notwendig, da in den reichen Ländern momentan so gut wie keine Zinsen zu erzielen sind.

Unverantwortlich ist, dass der Compact with Africa ignoriert, was passiert, wenn ein Staat nicht in der Lage sein sollte, die Kredite zurückzuzahlen. Stattdessen schaffen die Gläubiger gute Bedingungen, um ihr Geld anzulegen, und entlassen sich aus der Verantwortung.

Übrigens: Der Compact with Africa ist nicht zu verwechseln mit dem Marshallplan mit Afrika des Bundesministeriums für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit. Beide weisen zwar thematische Überschneidungen auf, sind aber unabhängig voneinander. Da es sich beim Marshallplan mit Afrika um eine Initiative handelt, die allein vom BMZ getragen wird, ist die Reichweite voraussichtlich gering.

 

Das Positionspapier 05: „Der Compact with Africa: Nord-Süd-Initiative der G20 mit gefährlicher Kehrseite“ liefert weitere Informationen und eine Bewertung des Compact with Africa.