Am 15. Dezember 2016 wurde zu abendlicher Stunde im Deutschen Bundestag ein Antrag der bündnisgrünen Bundestagsfraktion zur Schaffung gesetzlicher Regelungen gegen die Aktivitäten von Geierfonds nach britischem oder belgischem Vorbild debattiert.
Der Antrag wurde von dem grünen MdB Peter Maiwald in Vertretung des erkrankten Uwe Kekeritz solide begründet und von Niema Movassat (Die Linke) nicht weniger solide unterstützt. Für die Koalitionsfraktionen sprachen Manfred Zöllmer (SPD) sowie Johannes Selle und Heribert Hirte für die CDU. Alle Koalitionsredner lehnten den Antrag wie in solchen Verfahren üblich ab. Bemerkenswert sind gleichwohl die unterschiedlichen Akzente dabei und vor allem die bei der CDU angestellten weitergehenden Überlegungen.
Manfred Zöllmer empfand den Antrag als „konzeptionelle Belanglosigkeit“, weil im Moment deutsche Gerichte mit der Durchsetzung von Geierklagen nicht befasst seien. Das ist nur zum Teil richtig, denn geklagt wird auch in Deutschland. Es hat nur in Deutschland anders als in den USA noch kein Kläger durch seine Klagen Zugriff auf Eigentum des Schuldners bekommen. Im übrigen gilt das auch für Belgien, das im Hinblick auf die Abschreckung des Geierfonds-Geschäftsmodells sein Anti-Geier-Gesetz auf den Weg gebracht hat. Auch mit seiner Aussage, Staatsnotstand rechtfertige keine Forderung nach Schuldenerlass, befand Herr Zöllmer sich nicht, wie er vermutete, im Einklang mit deutscher Rechtsprechung.
Interessanter als die recht sterilen Überlegungen aus der SPD waren indes die Beiträge der MdBs Selle und Hirte für die CDU. Beide empfanden ein mögliches Anti-Geier-Gesetz als Maßnahme, die eigentlich der Regelungslücke in der globalen Finanzarchitektur nicht gerecht werde. Nötig sei vielmehr ein geordnetes Staateninsolvenzverfahren, und zwar ausdrücklich nicht nur im Hinblick auf die im Antrag angeführten Entwicklungs- und Schwellenländer, sondern auch in Europa. Herr Hirte erklärte sogar, dass in der CDU genau daran bereits gearbeitet werde: „Meine Fraktion hat gerade im Zusammenhang mit dem Bericht der fünf Präsidenten der Europäischen Union darauf hingewiesen, dass auch wir fordern ein geordnetes Staateninsolvenzverfahren einzuführen. Daran arbeiten wir.“
Der Antrag für ein Anti-Geier-Gesetz wurde, wie vorgesehen, an den Ausschuss für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (AwZ) zur federführenden Beratung überwiesen. Die Ausschüsse für Finanzen, Europa und Recht werden mitberaten. Ausschuss-Diskussionen sollten im ersten Quartal 2017 stattfinden.
Im Bundestags-TV kann man sich die Debatte noch mal ansehen oder sie im entsprechenden Protokoll nachlesen (S. 20964-20969).