Im Rahmen der Frühjahrstagung von Internationalem Währungsfonds (IWF) und Weltbank findet heute, am Freitag, dem 22. April 2022, das hundertfünfte Treffen des entwicklungspolitischen Ausschusses statt. Der Entwicklungsausschuss ist ein Forum auf finanz- und entwicklungsministerialer Ebene, welches die Gouverneursräte der Weltbank und des IWF in entwicklungspolitischen Fragen berät und neben dem International Monetary and Financial Committee ein für Schuldenfragen relevantes Gremium im IWF ist.
Für die Bundesregierung nimmt Entwicklungsministerin Svenja Schulze vor Ort in Washington an dem Treffen teil. Angesichts der wiederholten Warnungen der Spitzen von IWF und Weltbank vor den Auswirkungen fehlender Fortschritte in der Lösung der globalen Schuldenkrise steht das Schuldenthema zentral auf der Agenda der Minister*innen. Insbesondere soll es um die Frage gehen, wie internationale Umschuldungsverfahren besser ausgestaltet werden können. Dafür haben IWF und Weltbank ein Papier vorgelegt, wie aus ihrer Sicht das G20 Common Framework for Debt Treatments beyond the DSSI verbessert werden könne. Das Rahmenwerk wurde im November 2020 geschaffen und sollte denjenigen Ländern, die für das Ende 2021 ausgelaufene Schuldenmoratorium DSSI (Debt Service Suspension Initiative) der G20 qualifiziert waren und nicht einfach problemlos wieder ihren Schuldendienst aufnehmen können, die Möglichkeit geben, in einzelfallbezogenen Verfahren über den weiteren Umgang mit den ausstehenden Forderungen zu verhandeln. Doch in den anderthalb Jahren seit seiner Verabschiedung wurden durch das Rahmenwerk keinerlei Schuldenerlasse final ausgehandelt.
Bereits seit der Schaffung des Common Framework haben zivilgesellschaftliche Organisationen aus dem Globalen Norden und Süden deutlich gemacht, dass das Common Framework in seiner bisherigen Form nicht geeignet ist, um die Schuldenkrise im Globalen Süden zeitnah und fair zu lösen. Seit dem Herbst 2021 warnen nun auch der IWF und die Weltbank zunehmend davor, dass das Common Framework ohne Ausbesserungen keinen Beitrag zur Lösung der globalen Schuldenkrise leiste. Seit Dezember 2021 machten sowohl die Spitzen als auch Mitarbeiter*innen beider Institutionen konkrete Verbesserungsvorschläge. Auch wenn sowohl innerhalb des IWF als auch zwischen IWF und Weltbank unterschiedliche Ansichten vorherrschen, wie ambitioniert diese Fortschritte auszusehen haben, wird in der Vorlage an den Entwicklungsausschuss folgender Konsens vorgestellt:
- Länder müssen (1) für die Dauer der Verhandlungen unter dem Common Framework ihre Schuldendienstzahlungen aussetzen können, um den Schuldner während der Verhandlungen zu entlasten.
- Es brauche (2) größere Klarheit über die Schritte und zeitlichen Abläufe im Common Framework.
- Es brauche (3) mehr Klarheit, wie Comparability of Treatment, also die gleichwertige Behandlung unterschiedlicher Gläubiger im Verfahren, sichergestellt und durchgesetzt werden kann.
- Und schließlich müsse das Common Framework (4) auch auf weitere hoch verschuldete Länder ausgeweitet werden, dürfe also nicht auf die 73 einkommensschwächsten Staaten begrenzt bleiben.
Wie diese Vorschläge zu bewerten sind, wird von Kristina Rehbein und Malina Stutz im Positionspapier 08: „(Wie) Kann das Common Framework ausgebessert werden?“ kommentiert.
Weitere Informationen:
- erlassjahr.de-Positionspapier 08: „(Wie) Kann das Common Framework ausgebessert werden?“ (21.04.2022)
- Akteure des aktuellen Schuldenmanagements