13. Dezember 2019

Schuldenumwandlungen für Entwicklung auch weiterhin möglich

© Bernhard Jimi Merk / Informationsstelle Peru

Der Bundeshaushalt 2020 sieht auch weiterhin die Möglichkeit vor, auf Rückzahlungen aus der Entwicklungszusammenarbeit im Umfang von bis zu 150 Millionen Euro zu verzichten, wenn das Schuldnerland im Gegenzug finanzielle Mittel in Landeswährung für Projekte im Kontext der deutschen Entwicklungszusammenarbeit bereit stellt. Dieses besondere Instrument der Entwicklungsfinanzierung bietet Deutschland als nur noch eines von ganz wenigen Geber/Gläubiger-Ländern an.

In der vom Kabinett im Sommer verabschiedeten Fassung des Bundeshaushaltes war der entsprechende Vermerk im Einzelplan 23 plötzlich verschwunden. Das Finanzministerium hatte ihn eigenmächtig entfernt, da wegen der Umstellung der Anrechnungsmodalitäten von Entwicklungshilfe, solche Schuldenumwandlungen sich künftig nicht mehr auf die „ODA-Quote“, also den Anteil der öffentlichen Ausgaben für Entwicklungszusammenarbeit am Bruttonationaleinkommen, auswirken würden.

Erfreulicherweise hatte sich das Entwicklungsministerium dieser Beschneidung seines Instrumentariums widersetzt. erlassjahr.de hatte umgehend das Gespräch mit der Leitung des BMF und vor allem den Berichterstatter*innen zum Einzelplan 23 im Haushaltsausschuss des Bundestages aufgenommen. Mit Erfolg: Bei der Bereinigungssitzung des Ausschusses am 13. November 2019 beantragte nicht nur die grüne Opposition sondern auch die Regierung selbst die Wiedereinsetzung des Vermerks in die Kapitel 166 01 und 186 01 des Einzelplans 23. Der Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion Carsten Körber baute sogar eine kleine Verbesserung ein, die erlassjahr.de ihm im Frühjahr vorgeschlagen hatte. Akute Zahlungsprobleme sind nun nicht mehr die Voraussetzung für eine Schuldenumwandlung. Entsprechend können 19 Länder mit niedrigem oder niedrigem-mittlerem Einkommen nach Definition der Weltbank 2020 berücksichtigt werden.

Wichtig ist, dass dieses Instrument nun auch tatsächlich genutzt wird. Erfahrungsgemäß sind die Prozesse, die zu einer Vereinbarung zwischen der deutschen und einer Partnerregierung führen, kompliziert und langwierig. Es gibt Umwandlungen, die 2014 vereinbart wurden und bis heute nicht umgesetzt wurden.

Nicht nur Regierungen, sondern auch internationale Organisationen und NROs können Vorschläge für die Finanzierung von Vorhaben im Rahmen der Umwandlungsfazilität einreichen. In der Vergangenheit war zum Beispiel auf Initiative der Infostelle Peru der Fondo Peruano Alemán auf den Weg gebracht worden, an dessen Nutzung auch die peruanische Zivilgesellschaft beteiligt war. Im kommenden Jahr setzt sich der Weltgebetstag der Frauen für eine Schuldenumwandlung zugunsten Simbabwes ein.

 

Das Foto zeigt die offizielle Eröffnungszeremonie einer Straße, deren Erneuerung mit Mitteln aus dem Fondo Contravalor Perú-Alemania finanziert wurde.