Am 10. September 2015 hat die UN-Vollversammlung mit 136 zu 6 Stimmen bei 41 Enthaltungen neun Prinzipien für den Umgang mit Staatsschuldenkrisen beschlossen. Diese sind:
- sovereignty (Souveränität)
- good faith (Guter Glaube)
- transparency (Transparenz)
- impartiality (Unparteilichkeit)
- equitable treatment (Gleichbehandlung)
- sovereign immunity (Staatenimmunität)
- legitimacy (Rechtmäßigkeit)
- sustainability (Nachhaltigkeit) und
- majority restructuring (Mehrheitsentscheidungen).
Mit der Verabschiedung der Prinzipien schafft die internationale Staatengemeinschaft erstmals eine formelle Grundlage, Schuldenkrisen in Zukunft fair und effizient zu lösen. Als deutsches Entschuldungsbündnis freuen wir uns, dass die Prinzipien unsere wichtigsten Anforderungen an ein faires und transparentes Verfahren beinhalten und vor allem, dass sie von der großen Mehrheit der Staaten weltweit getragen werden.
Besonders positiv ist, dass diesmal noch mehr Länder mit Ja und weniger Länder mit Nein gestimmt haben als zum Auftakt des Prozesses im vergangenen September. Deutschland allerdings hat – zusammen mit Großbritannien, Israel, Japan, Kanada und den USA – gegen die Prinzipien gestimmt.
Dabei bleibt die Abschlussresolution weit hinter dem ursprünglich von den Entwicklungs- und Schwellenländern geforderten rechtlichen Rahmenwerk für Staateninsolvenz zurück. Grund dafür ist vor allem der Druck der reichen Länder, die über den Umgang mit Staatsschuldenkrisen nur dort sprechen wollen, wo sie das Sagen haben: im Internationalen Währungsfonds.
Damit die nun von der UNO verabschiedeten Prinzipien ihre Wirkung entfalten können, muss in einem Folgeprozess auf ein rechtlich verankertes Verfahren hingearbeitet werden. Zusammen mit einigen wenigen reichen Ländern gefährdet die Bundesregierung die Anwendung von Prinzipien, die die Lebensbedingungen von Millionen von Menschen in überschuldeten Staaten verbessern könnten.
Wie genau der Prozess in den Vereinten Nationen abgelaufen ist und wie es zu dem jetzigen Ergebnis kam, könnt ihr im aktuellen Entschuldungskurier ab Seite 6 nachlesen.