Sri Lanka: Klage von Privatbank könnte humanitäre Krise verschärfen

(Düsseldorf, 24.08.2022) Am kommenden Freitag beschäftigt sich ein New Yorker Gericht mit der Klage der Hamilton Reserve Bank Ltd. gegen die von Sri Lanka im April 2022 angekündigte Zahlungseinstellung. Das deutsche Entschuldungsbündnis erlassjahr.de befürchtet schwerwiegende Folgen für die Schuldenkrise des Landes, sollte die Klage Erfolg haben. 

Angesichts der grassierenden humanitären und wirtschaftlichen Krise musste Sri Lanka im April dieses Jahres die Schuldendienstzahlungen an seine Gläubiger einstellen. Seither versucht das Land, Hilfsgelder des Internationalen Währungsfonds zu mobilisieren und eine Schuldenrestrukturierung einzuleiten.

Die Verschuldungsindikatoren Sri Lankas zählen zu den höchsten weltweit. Mehr als 50 Prozent der öffentlichen Forderungen in ausländischer Währung werden von privaten Gläubigern gehalten. Ein Teil der Gläubiger hat sich bereits für die kommenden Verhandlungen zusammengeschlossen. Die Hamilton Reserve Bank Ltd. hat das Land jedoch am 21. Juni auf vorzeitige Zahlung seiner Forderungen verklagt. Die Privatbank hält Forderungen an Sri Lanka in Höhe von 258 Millionen US-Dollar. Die Klage wird vor dem Bundesbezirksgericht des südlichen Bezirks von New York verhandelt, da die Anleihen unter New Yorker Recht begeben wurden.

Kristina Rehbein, Politische Koordinatorin von erlassjahr.de, kommentiert: „Sri Lanka zählt zu den Ländern, die nicht für das Umschuldungsrahmenwerk Common Framework der G20 qualifiziert sind. Damit hat das Land keinen Zugang zu koordinierten Umschuldungsmaßnahmen. Sollte die Klage der Hamilton Reserve Bank Erfolg haben, könnten andere Privatgläubiger nachziehen und einseitig auf Leistung ihrer Forderungen bestehen. Künftige Verhandlungen über Schuldenerlasse würden dadurch erschwert. Das würde die humanitäre Krise des Landes weiter verschärfen.“

Rehbein sieht hier die Bundesregierung in der Pflicht: „Die Bundesregierung ist der größte öffentliche Gläubiger Sri Lankas in Europa. 2022 hält sie zudem die G7-Präsidentschaft. Im Koalitionsvertrag hat sich die Bundesregierung zur Unterstützung umfassender Schuldenerleichterungen für gefährdete Länder bekannt. Dieser Selbstverpflichtung muss sie jetzt nachkommen, indem sie Schuldnerländer wie Sri Lanka in Krisensituationen gegen Klagestrategien seiner Gläubiger unterstützt. Außerdem sollte sich Deutschland für die Schaffung sogenannter „Anti-Holdout“-Gesetze in den G7-Staaten und Europa einsetzen. Diese würden die Gleichbehandlung von Gläubigern erzwingen und das Unterlaufen von Umschuldungen – wie jetzt im Falle Sri Lankas – erschweren.“

Weitere Informationen:

Kontakt:
Kristina Rehbein
Politische Koordinatorin erlassjahr.de
k.rehbein@erlassjahr.de
0176 2484 3704