Fachinformation 35: Deutschland: Berechtigt ein Staatsnotstand zur Einstellung des Schuldendienstes?

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„Berechtigt ein Staatsnotstand zur Einstellung des Schuldendienstes?“ – zu dieser Frage hat das Bundesverfassungsgericht zwei gegensätzliche Urteile gefällt. Erstaunlicherweise gestand das Gericht in den sechziger Jahren der jungen Bundesrepublik zu, Altforderungen an das Deutsche Reich im Interesse des Wiederaufbaus zu ignorieren. Der Republik Argentinien wird jedoch 2007 nach ihrem Staatsbankrott das gleiche Recht gegenüber deutschen und ausländischen Anleihegläubigern höchstrichterlich verweigert. In der Fachinformation Nummer 35 hat sich erlassjahr.de-Koordinator Jürgen Kaiser die beiden Urteile näher angesehen.

Erscheinungsdatum: Juli 2012

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