27. Februar 2013: Noch ein entscheidendes Datum für Staatsschuldenkrisen

In den Kalendern von erlassjahr-Aktivist/innen steht der Tag ohnehin schon rot angestrichen: Am 27. Februar jährt sich zum sechzigsten Mal die Entschuldung Deutschlands im Londoner Schuldenabkommen von 1953.

Ironischerweise wird in New York an diesem Tag auch noch in einem anderen Zusammenhang (aktuelle) Schuldengeschichte geschrieben werden. An diesem Tag wird voraussichtlich das Berufungsgericht darüber entscheiden, ob das Urteil des Richters Thomas Griesa gegen Argentinien vom letzten Oktober Bestand haben wird. Griesa hatte dem südamerikanische Land verboten, reguläre Zahlungen an seine Anleihegläubiger über ihre New Yorker Treuhand-Bank zu leisten, solange es nicht auch die klagenden Geierfonds bediente. Wichtigster Geier ist der Fonds NML Capital, der argentinische Altanleihen, die nicht in den Schuldentausch von 2005/10 eingebracht worden waren, auf dem Sekundärmarkt gekauft und dann auf volle Rückzahlung geklagt hatte.

Im Dezember hatte ein Berufungsgericht dem argentinischen Einspruch stattgegeben, und das Urteil vorläufig ausgesetzt. Am 27.Februar wird nun entschieden werden, ob die Aussetzung das einstmals überschuldete Land dauerhaft schützt – oder ob der Geier NML und seine gefiederten Freunde mehr als eine Milliarde US-Dollar an Zahlungen von Argentinien erzwingen können.

Die Folgen der Entscheidung könnten noch dramatischer als die des Londoner Schuldenabkommens für Deutschland sein: Muss Argentinien nämlich bezahlen, dann ist das nicht nur ein sehr ärgerlicher Verlust für das ehemals überschuldete Land. Es bedeutet auch, dass diejenigen Gläubiger, die dem bankrotten Argentinien beim Schuldentausch  bis zu 70% ihrer Forderungen erlassen haben, nunmehr die Dummen sind. Entsprechend gering würde künftig die Bereitschaft unter Gläubigern und Investoren sein, sich auf zeitige Schulden-Restrukturierungen einzulassen. Und entsprechend nachdrücklich hatten die US-Regierung und die Federal Reserve vor dem New Yorker Gericht zugunsten Argentiniens ausgesagt.

In der Fachpresse ist aufgehängt an dem argentinischen Fall die Forderung nach einem geordneten und rechtsverbindlichen Insolvenzverfahren für Staaten sehr laut geworden. Dieses würde dann tatsächlich den Aasfressern das Handwerk legen.