„…de activiteiten van de aasgierfondsen aan te packen“

So ist ein Anti-Geierfonds-Gesetz überschrieben, welches Anfang Juli im Belgischen Parlament mit 136:2 Stimmen Mehrheit verabschiedet worden ist.

Beeindruckend daran ist nicht nur, wie bildkräftig die Sprache unserer Nachbarn die Entschlossenheit ausdrückt, Spekulanten, die ihr Geschäft mit den wirtschaftlichen Schwierigkeiten von ärmeren Staaten machen, dranzukriegen. Auch in der Sache ist es gelungen und nützlich!

Das Gesetz weicht ein wenig von dem schon 2010 verabschiedete britische Anti-Geier-Gesetz ab: dieses verhindert, dass einem klagenden Gläubiger auf vor einem Schuldenschnitt ausgegebene Staatstitel größere Zahlungen von britischen Gerichten zugesprochen werden als er erhalten hätte, wenn er sich an dem multilateral vereinbarten Schuldenschnitt beteiligt hätte. In Belgien besteht die Beschränkung des Gläubigeranspruchs in der Höhe des auf dem Sekundärmarkt entrichteten Kaufpreises für die betreffenden Schulden.

Im Ergebnis dürfte die Abschreckungswirkung in beiden Fällen etwa die gleich sein.

Ein solches Gesetz ist in Belgien besonders wichtig, als in Brüssel Euroclear beheimatet ist, eine Verrechnungsstelle, über die zahlreiche Staaten im globalen Süden ihre Zahlungen an ihre Gläubiger abwickeln. Auf die dort hinterlegten Mittel können Gläubiger nun seit dem 1.7.2015 nicht mehr so zugreifen wie das NML Capital und Konsorten in den USA tun konnten, als sie Argentinien daran hinderten über ihre Korrepsondenzbank BNYM an sein legitimen Gläubiger zu leisten.

Danke, ihr Geier!

Es war ein historischer Moment am Mittwoch Abend in der UNO, als eine Resolution der Entwicklungsländergruppe (“G77 und China”) mit 124:11 Stimmen bei 41 Enthaltungen angenommen wurde. Die Weltorganisation verpflichtet sich darin, noch in der laufenden Sitzungsperiode, also vor dem September 2015 einen rechtlichen verbindlichen Rahmen für eine geordnete Staateninsolvenz  zu schaffen.

Die bislang nicht durch effiziente und zügige Meinungsbildungsprozesse aufgefallene UNO hat sich damit eine Riesen-Aufgabe gestellt, und alle (uns selbst eingeschlossen), die mit ihr wissenschaftlich-konzeptionell oder politisch zusammenarbeiten sind nun herausgefordert, ihren Beitrag zu leisten, damit in knapp einem Jahr tatsächlich eine Zeitenwende erreicht wird.

Ob das gelingen kann und wird, darüber gehen unter Freund und Feind die Meinungen auseinander. Die Bundesregierung, die beschämenderweise und gegen das bessere Wissen mindestens dreier Ministerien auf Druck des BMF mit “nein” gestimmt hatte, äußert sich bislang überhaupt noch nicht dazu, wie sie sich in den nun anlaufenden Meinungsbildungsprozess einzubringen gedenkt. Ist vielleicht auch besser so, denn vor der Abstimmung hatte sie sich in den von den G77 initiierten Konsultationen geweigert, überhaupt eine Meinung zu äußern in der Hoffnung, der Spuk ginge dann von alleine wieder weg.

Ging er aber nicht. Und das verdanken wir nicht zuletzt den Geiern. Den großen, wie NML Capital, die drohen, Argentinien in die erneute Staatspleite zu schicken oder denen, die in den letzten Jahren aus den ärmsten Staaten der Welt auf dem Klageweg Millionen rausholten. Aber auch den kleinen, die hierzulande und auf der ganzen Welt ein latentes Gefühl der Bedrohung in den verschuldeten Ländern aufgebaut haben. Dieses unsympathische Federvieh hat hinbekommen, was Wirtschafts-Nobelpreisträgern, progressiven Gläubiger-Regeirungen wie den Norwegern, der UNO oder uns selbst nie wirklich gelungen ist: den Regierungen der verschuldeten Ländern deutlich zu machen, dass sie sich mit den informellen, ad-hoc ausgehandelten von den Gläubigern gnädig zugestandenen Umschuldungen im Pariser Club, unter der HIPC-Initiative oder eben durch Anleihetausch besser nicht zu sicher fühlen sollten. “Wenn wir wollen, greifen wir uns eure paar Kröten noch in den letzten Winkeln der Erde”. Die Message war schon sehr überzeugend als ein argentinisches Schiff in Ghana soeben noch der Pfändung entwischen konnte. Mit dem Zugriff auf die Zahlungen Argentiniens an seine legitimen Gläubiger in New York war der Beweis überzeugend angetreten.

In lobenswerter Transparenz stellt die UN die Beratungen der Vollversammlung ins Netz, und es lohnt sich, sich die Debatte vom 9.9. oder die anschließende Pressekonferenz mit dem argentinischen Außenminister um dem bolivianischen Vorsitzenden der G77 anzusehen – besonders wenn man in der Lage ist, den Beiträgen im Original-Spanisch zu folgen. Die negativen Stellungnahmen der Amerikaner (“keiner darf über so etwas wie Staateninsolvenz reden außer dem IWF”), der italienischen EU-Präsidentschaft (die den Spagat hinbekommen musste, eine Nicht-Zustimmung der EU-Mitglieder zu begründen, ohne die eigenen Chancen auf einen Sitz im Sicherheitsrat zu gefährden und entsprechend eirig ausfiel) kontrastieren dramatisch mit dem Ernst und der Sachlichkeit der Beiträge des argentinischen Außenministers Hector Timerman und des Bolivianers Sacha Llorenty Soliz. Die der Abstimmung folgenden Redebeiträge der meisten Vertreter/innen des globalen Südens standen dem nicht nach. Selbst der kubanische Beitrag, der Zitate Fidels und des Che bemühte, wirkte gar nicht so sehr aus der Zeit gefallen, wie sonst schon mal. Und das liegt daran, dass am Mittwoch tatsächlich etwas passiert ist, von dem sich der Bogen in eine Zeit vor dreissig Jahren schlagen lässt: Die kollektive Bedrohung aller Länder des Südens durch ihre Verschuldung und durch die Macht, die sich dadurch in den Händen von Regierungen und Anlegern im Norden zusammenballt, ließ eine Gemeinsamkeit entstehen, die die Operetten-Rethorik aus der Zeiten des Kalten Krieges nicht erreichte, weil der Westen es sehr geschickt verstand, mit Zuckerbrot und Peitsche wichtige Länder aus einer potenziellen gemeinsamen Front herauszubrechen.

Am Mittwoch war sie dann da, diese Front: Alle (anwesenden) G77-Mitglieder einschließlich der mächtigen G20-Staaten, stimmten für die gemeinsame Resolution. Das “es reicht uns” war und ist unüberhörbar. Für diejenigen von uns, die seit vielen Jahren auf eine mutige und selbstbewusste Haltung der verschuldeten Staaten hoffen, war das ein historischer und bewegender Moment.

Er wäre nicht zu erreichen gewesen ohne die Gier der Anleger aus den Steuerparadiesen, ohne die Komplizenschaft derjenigen in den reichen Ländern, die sie gewähren lassen, ohne die Selbstgefälligkeit der Bundesregierung und ihrer G7-Kolleg/innen.

Niemand kann vorhersagen, ob es den reichen Ländern in den kommenden zwölf Monaten nicht wiederum gelingen wird, die entstandene Solidarität unter den ärmeren Ländern zu zerstören. Aber dafür, dass wir nach langen Jahren überhaupt erst mal wieder so weit gekommen sind: Dafür sei Euch herzlich gedankt, ihr Geier!

 

Argentinien: Nicht der Geier ist schuld

Der Argentinische Staat ist seit heute wieder ein säumiger Schuldner. Die Regierung weigert sich zu Recht, die Forderung des Geierfonds NML-Capital in Höhe von 1,3 Mrd. US-$ zu bedienen. Gemäß dem Urteil des US-Richters Thomas Griesa ist es ihr damit technisch unmöglich, die normalen Zahlungen an ihre legitimen Gläubiger in den USA zu leisten.

Argentinien wird damit nicht in eine neuerliche wirtschaftliche Katastrophe geraten wie 2002, denn das Land hatte in den letzten Jahren ohnehin kaum Zugang zum Kapitalmarkt. Trotzdem hat das wachstumsschwache und inflationsgeplagte Land keine leichten Jahre vor sich.

Internationale Investmentfonds, die wie NML Capital Staatsschulden auf dem Sekundärmarkt mit hohen Abschlägen kaufen, um dann auf die volle Summe zu klagen, werden zu Recht als Geierfonds bezeichnet. Trotzdem wäre es falsch, an ihre Moral oder ihr Verantwortungsbewusstsein zu appellieren, um so der Geierplage Herr zu werden. Unabhängig davon, dass die Herren über das große Geld in der Regel weder über das eine noch über das andere verfügen: Es ist auch nicht ihre Aufgabe.

So, wie von Investoren, die in eine pleite gegangene Warenhauskette investiert haben, niemand erwarten kann, dass die plötzlich ihr Herz für die jahrelang unterbezahlten Verkäuferinnen entdecken, ist auch das Schicksal der ärmeren Bevölkerungsschichten Argentiniens NML & Co herzlich schnuppe. Vielmahr wäre es die Aufgabe des (Gläubiger-)Staates, so wie er für die möglichst sozialverträgliche Abwicklung eines Insolvenzfalls im heimischen Rechtssystem zu sorgen hat, auch für internationale Insolvenzen Regeln zu schaffen, die z.B. bei einer mehrheitlich beschlossenen Umschuldung, wie im Fall Argentiniens, dafür sorgt, dass nicht einzelne aus dem Verzicht der Mehrheit ihren Gewinn ziehen. Möglich wäre das. Das Internationale Recht böte dafür eine Grundlage. Praktische Vorschläge, wie es umzusetzen wäre, liegen seit Jahren in großer Zahl auf dem Tisch.

Aber genau das hat die internationale Politik in den 13 Jahren seit dem letzten Zahlungsausfall Argentiniens versäumt. Zwei Bundesregierungen (rot/grün und schwarz/gelb) hatten die Forderung nach einer geordneten Staateninsolvenz in ihre Koalitionsverträge geschrieben. Getan haben sie nichts.

Die Konsequenzen aus dem “Fall Argentinien” werden in nächster Zeit vielerorts sichtbar sein: Die Geier werden versuchen, auch auf die erst jüngst vereinbarten Zahlungen Argentiniens an die staatlichen Gläubiger des Pariser Club’s zuzugreifen. Die internationalen Energie-Unternehmen (u.a. aus Deutschland), die gerne in das jüngst erschlossene Ölfördergebiet Vaca Muerte in der Provinz Neuquén einsteigen würden, werden Umwege für ihr Engagement finden müssen, bei denen die Geier, nicht auf ihre Mittel zugreifen können, und dadurch beispielsweise gegenüber chinesischen Investoren erheblich ins Hintertreffen geraten. Und mit dem US-Urteil im Rücken halten die Geier schon nach den nächsten Opfern Ausschau. Dazu gehören niedrig bewertete Papiere Griechenlands und Zyperns ebenso wie Uralt-Schulden einiger der ärmsten Länder in Afrika.

Nur, wenn Schuldner die Möglichkeit haben, verlässlich, rechtsstaatlich und verbindlich alle ihre Gläubiger in eine Umschuldung einzubeziehen, wird dem Geschäftsmodell der Geier der Boden entzogen. Wann wollen die G7, die in der Vergangenheit die Regeln für die Schuldenerlasse der ärmsten Länder gesetzt haben, dieser Verantwortung nachkommen, wenn nicht jetzt?

Schuldenerlass und mehr Geld für Gesundheit: egal woher?

Bei einem Treffen von Gesundheitsinitiativen und -Ministerien mit dem Global Fund in der Surinamesischen Hauptstadt Paramaribo habe ich das Debt2Health-Schuldenumwandlungsprogramm vorgestellt, in dem wir mit dem Global Fund eit einiegn Jahren zusammenarbeiten.

Die lange Reise hat sich gelohnt, denn gerade für die hoch verschuldeten Staaten der Karibik ergaben sich mögliche regionale Schuldenumwandlungen als ein kleiner aber sehr spürbarer Beitrag zur Entlastung von Staaten wir Grenada oder Jamaica. Und da Debt2Health  – anders als HIPC z.b. – kein in Stein gehauenes Programm ist, ergeben sich aus den spezifischen Überlegungen zu konkreten Ländern auch immer mal neue Ideen. Von denen wiederum fallen einige eher in die bizarre Kategorie.

Ein netter Doktor von den Cayman-Inseln war beeindruckt von meiner Präsentation und berichtete dann, in seine Praxis kämen regelmäßig reiche Amerikaner oder Europäer, die es sich unter der steuerfreien Sonne der Inseln gut gehen ließen und oft das Bedürfnis hätten, etwas Gutes zu tun. Und ob Debt2Health für diese Zielgruppe nicht ein Angebot sie sein könnte. Beim Mittagessen nannte er dann auch einige Namen, und meine ursprüngliche Skepsis gegenüber einer möglichen Zusammenarbeit mit Steuerflüchtlingen verwandelte sich in lauten Alarm, als er Kenneth Dart als einen der bislang verhinderten Philantropen nannte. Dart ist einer der Strippenzieher der Hedge Fund Szene, und war durch einige der Fonds in seinem undurchsichtigen Imperium Partei in mehr als einer der Geierfonds-Klagen gegen frisch entschuldete HIPCs.

Oder sollte man pragmatisch sagen, dass dieser Herr seine fragwürdigen Dollars besser für die Umwandlung in Gesundheitsinformationen investieren sollte als in die Klage auf volle Rückzahlung, wie er das bisher so nachdrücklich betrieben hat? Kommentare sind willkommen!

Schuldnerstaaten vor dem Kadi: Wie oft? Wann? Warum? Eine neue Studie gibt Hinweise

Das noch immer nicht entschiedene Verfahren des Geierfonds NML Capital gegen Argentinien vor einem New Yorker Berufungsgericht hat das Problem von Gläubigerklagen gegen zahlungsunfähige Staaten ins Blickfeld der Öffentlichkeit gebracht. Die Auswirkungen solcher Verfahren sind erheblich – nicht nur für Argentinien und auch nicht nur für weitere mögliche Opfer solcher Klage-Strategien. Vielmehr muss gefragt werden, ob ein in viele Foren zersplittertes Schuldenmanagement ohne einen wirklichen rechtlichen Status, wie es in Pariser Club, Londoner Club, ad-hoc-Verhandlungen mit Anleihegläubigern, HIPC-Vereinbarungen mit Weltbank/IWF betrieben wird, überhaupt noch eine Zukunft hat. Es spricht einiges dafür, dass es die nicht hat, und ob das eine gute oder eine schlechte Nachricht ist, ist eine durchaus offene Frage.

Auf diesem Hintergrund haben die Ökonomen der Hertie School in Berlin und des LMU in München eine quantitative Auswertung von Gläubigerklagen gegen souveräne Schuldner vorgelegt, die hilft, zu verstehen, wie groß das Klage-Problem überhaupt ist, und welche Trends zu beobachten sind. Wie bei Erbsenzählern aus der Ökonomen-Zunft unvermeidbar, rücken sie ihrer Datenbasis aller Schuldenrestrukturierungen im Zeitraum 1976-2010 mit allerlei beeindruckender Mathematik zu Leibe. Die Ergebnisse ihrer aufwändigen Rechnerei sind durchaus nicht nur banal:

  • Gläubigerklagen sind weiterhin eine seltene Ausnahme, auch, wenn ihre Zahl in den letzten zwei Jahren spürbar zugenommen hat.
  • Die Zunahme ihrerseits hat offenbar mit der wachsenden Zahl von auf genau dieses Geschäftsmodell spezialisierter Geierfonds zu tun. Diese verfügen über erhebliche Ressourcen, die sie in Rechtsstreitigkeiten investieren können und überdies eine ihrerseits einschüchternde Erfolgsquote aufweisen.
  • Die Geier suchen sich – wie es so ihre Art ist  – gerne geschwächte Opfer, d.h. Staaten mit schwachen Regierungsstrukturen und wenigen Ressourcen für ihre Verteidigung. So wurden 13 von 20 Klagen gegen HIPCs von Geiern angestrengt, nur 7 von ursprünglichen (Holdout-) Gläubigern.
  • Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Land Opfer eines solchen Geiers wird, steigt, wenn es mit einer Schulden-Restrukturierung bis zur tatsächlichen Staatspleite wartet; wer vorbeugend umschuldet läuft statistisch ein deutlich geringeres Risiko.

 

Die Studie Enderlein,H., J. Schumacher, C. Trebesch: Sovereign defaults in Court. The Rise of Creditor Litigation 1976-2010 kann aus dem Netz geladen werden. Tab.7 auf den Seiten 35/36 enthält die Übersicht aller Gläubigerklagen.

27. Februar 2013: Noch ein entscheidendes Datum für Staatsschuldenkrisen

In den Kalendern von erlassjahr-Aktivist/innen steht der Tag ohnehin schon rot angestrichen: Am 27. Februar jährt sich zum sechzigsten Mal die Entschuldung Deutschlands im Londoner Schuldenabkommen von 1953.

Ironischerweise wird in New York an diesem Tag auch noch in einem anderen Zusammenhang (aktuelle) Schuldengeschichte geschrieben werden. An diesem Tag wird voraussichtlich das Berufungsgericht darüber entscheiden, ob das Urteil des Richters Thomas Griesa gegen Argentinien vom letzten Oktober Bestand haben wird. Griesa hatte dem südamerikanische Land verboten, reguläre Zahlungen an seine Anleihegläubiger über ihre New Yorker Treuhand-Bank zu leisten, solange es nicht auch die klagenden Geierfonds bediente. Wichtigster Geier ist der Fonds NML Capital, der argentinische Altanleihen, die nicht in den Schuldentausch von 2005/10 eingebracht worden waren, auf dem Sekundärmarkt gekauft und dann auf volle Rückzahlung geklagt hatte.

Im Dezember hatte ein Berufungsgericht dem argentinischen Einspruch stattgegeben, und das Urteil vorläufig ausgesetzt. Am 27.Februar wird nun entschieden werden, ob die Aussetzung das einstmals überschuldete Land dauerhaft schützt – oder ob der Geier NML und seine gefiederten Freunde mehr als eine Milliarde US-Dollar an Zahlungen von Argentinien erzwingen können.

Die Folgen der Entscheidung könnten noch dramatischer als die des Londoner Schuldenabkommens für Deutschland sein: Muss Argentinien nämlich bezahlen, dann ist das nicht nur ein sehr ärgerlicher Verlust für das ehemals überschuldete Land. Es bedeutet auch, dass diejenigen Gläubiger, die dem bankrotten Argentinien beim Schuldentausch  bis zu 70% ihrer Forderungen erlassen haben, nunmehr die Dummen sind. Entsprechend gering würde künftig die Bereitschaft unter Gläubigern und Investoren sein, sich auf zeitige Schulden-Restrukturierungen einzulassen. Und entsprechend nachdrücklich hatten die US-Regierung und die Federal Reserve vor dem New Yorker Gericht zugunsten Argentiniens ausgesagt.

In der Fachpresse ist aufgehängt an dem argentinischen Fall die Forderung nach einem geordneten und rechtsverbindlichen Insolvenzverfahren für Staaten sehr laut geworden. Dieses würde dann tatsächlich den Aasfressern das Handwerk legen.

"Freiheit an der Kette" – Geierfonds versuchen, argentinisches Eigentum zu pfänden. Berufung erfolgreich

Im Oktober wurde im ghanaischen Hafen Tema das argentinische Segelschulschiff “Libertad” auf Antrag des Geierfonds NML Capital, der zum Konzern des US-amerikanischen Spekulanten Paul Singer gehört, von den Behörden festgesetzt. NML hatte auf dem Sekundärmarkt argentinische Staatsanleihen gekauft und sich dann nicht an dem von der argentinischen Regierung durchgesetzten Anleihetausch beteiligt. Mehr als 90% der Inhaber argentinischer Anleihen hatten demgegenüber einen Verlust von fast 70% akzeptiert, da der südamerikanische Staat zu Beginn der letzten Dekade schlicht pleite war.

Gefährlicher als die ärgerliche Aktion gegen die “Libertad” ist aber ein Urteil des Finanzgerichts von Süd-Manhattan, mit dem der Richter Thomas Griesa Argentinien dazu verurteilt hatte, die Holdout-Gläubiger und Geierfonds in mindestens gleichem Umfang (“Pari Passu”) auszuzahlen wie die Inhaber der neuen (reduzierten) Anleihen. Das ist für Argentinien sehr gefährlich, denn die neuen Anleihen will der Staat natürlich bedienen, da die Inhaber dem Land ja entgegengekommen sind. Auch hat die inzwischen wieder stark wachsende Nation natürlich ein Interesse daran, zu annehmbaren Bedingungen an die internationalen Kapitalmärkte zurückkehren zu können. Die Wahl, entweder die Geier auszuzahlen oder eine erneute Staatspleite hinzulegen, ist für die Regierung von Präsidentin Fernandez de Kirchner alles andere als attraktiv.

Am 29.November gab es dann eine – allerdings nur vorläufige – Entwarnung. Das Berufungsgericht hat dem argentinischen Einspruch stattgegeben und den Spruch des Richters Griesa erst mal ausgesetzt, so dass Argentinien die für den 15. Dezember vorgesehene Zahlung an seine legitimen Gläubiger erst mal tätigen kann. Dies geschieht über ein Treuhandkonto in New York, da die neuen Anleihen bei der US-amerikanischen Börsenaufsicht SEC registriert sind – genau das Konto, auf das NML hatte zugreifen wollen.

Bemerkenswert ist dabei die Interpellation von Inhabern der neuen Forderungen vor dem Berufungsgericht. Die solidarisierten sich natürlich mit ihrem Schuldner Argentinien  und hatten für das Gebahren des Geiers weniger als kein Verständnis.

Eine ausführlichere Darstellung des argentinischen Falls und zum Geschäftsmodell der Geierfonds erscheint in der nächsten Ausgabe des Infobriefs Weltwirtschafts und Entwicklung, und steht jetzt schon im Netz.

Geierfonds in Liberia: Wie die Reichen an Afrikas Schulden verdienen

Auch mit Armut lassen sich lukrative Geschäfte machen. Das Dokument der BBC zeigt, wie Geierfonds Liberias Schulden für einen Bruchteil ihres Wertes aufkaufen und dann umgehend das Land auf die vollständige Rückzahlung samt Verzugszinsen verklagen. Die Gläubigerregierungen verzeichnen den Schuldenverkauf als Schuldenerlass, weil sich ihre Forderungen reduzieren – doch die Bürger des Schuldnerstaates werden nun per Gerichtsspruch zur Kasse gebeten. Dabei müssen die Menschen in dem von Bürgerkrieg schwer zerstörten Liberia von ungefähr einem US-Dollar pro Tag leben.

In Großbritannien, wo die Gerichtsverhandlung ausgetragen wurde, haben nun Parlamentarier einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die Geierfonds an einem solchen Vorgehen hindern sollte. Sogar der britische Richter Barton, der das Urteil sprach, gab zu, dass sich Liberia die Zahlungen nicht leisten kann, doch das Recht zwinge ihn zu dem Spruch. Die eingeklagten Schulden in Höhe von 30 Mio. US-Dollar entsprechen etwa 5% der staatlichen Einnahmen des Landes.

Zum Video: On the trail of the vultures picking over Liberia’s debt (Englisch)

Geier, und noch mehr Geier

Un vautourUnsere französischen Kolleg/innen der Platte-forme Dette et Developpement haben einen sehr hübschen Report über Geierfonds herausgegeben. “Un vautour peut en cacher un autre”. Jeder, der mal in Frankreich Auto gefahren ist, kennt das entsprechende Warnschild-Schild vor Zügen, die sich gegenseitig verdecken könnten, an jedem Bahnübergang. Für alle, die Französischen mächtig sind, ist der Report die beste und aktuellste Zusammenstellung zum Thema, die derzeit auf dem Markt ist. Im Netz ist der Report zu finden unter: http://www.dette2000.org/data/File/EXE_FONDS_VAUTOURS_bd.pdf

Die Waffen des Diktators Mugabe und die Geschäfte der KfW: Drei Fragen

Die Affaire um das mit Waffen für Zimbabwe beladene chinesische Schiff An Yue Jiang wirft nicht nur ein Schlaglicht auf die unappetitliche Unterstützung des Diktators durch China. Interessanter noch ist die Frage nach der offenbar gängigen Geschäftspraxis der IPEX, einer Tochter der öffentlichen deutschen Entwicklungsbank KfW.

erlassjahr.de stellt in diesem Zusammenhang die folgenden Fragen:

Erste Frage: Wieso arbeitet die IPEX mit einer Inkassofirma zusammen?
“Commercial Intelligence” ist eine der zahlreichen Firmen, die sich darauf spezialisieren, die Aktiva armer Länder aufzustöbern, auf die Gläubiger im Zusammenhang mit kommerziellen Forderungen zugreifen könnten. Das ist ein mühsames Geschäft, denn das Eigentum überschuldeter Staaten im Ausland beschränkt sich im allgemeinen auf diplomatische Liegenschaften, auf die ein Zugriff grundsätzlich nicht möglich ist.
Im Zusammenhang mit der Praxis so genannter “Geierfonds” sind diese privaten Akteure zunehmend ins Blickfeld der Öffentlichkeit geraten. In der Regel bedienten sich private Gläubiger solcher Firmen. Formal ist auch die IPEX eine solche private Firma – gleichwohl eine, die sich im Eigentum der öffentlichen KfW befindet, und die sich nach eigenen Angaben den Prinzipien der Nachhaltigkeit verpflichtet weiß. Die Fincial Times Deutschland (FTD vom 23.04.2008) zitiert eine IPEX Sprecherin so: “Damit nehme es nicht nur auf wirtschaftliche und ökologische, sondern auch auf soziale Aspekte Rücksicht”.

Zweite Frage: Warum versucht die IPEX jetzt, ihre Ansprüche durchzusetzen? Zimbabwes Auslandsschulden betrugen bereits Ende 2005 (letzte zur Verfügung stehende Daten) 132% der Brutto Inland Produktes (BIP) und damit mehr als das Dreifache dessen, was Weltbank und IWF für ein noch tragfähiges Schuldenniveau halten. Seither hat sich dieser Indikator vor allem durch den weiteren Rückgang des BIP und die auflaufenden Zinsen auf Zahlungsrückstände weiter verschlechtert – nur weiß niemand um wie viel genau.
Im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wird (richtigerweise) davon ausgegangen, dass Zimbabwe ein Fall für eine weitreichende Schuldenstreichung unter der Multilateralen HIPC-Initiative ist, “wenn der Alte erst mal weg ist” (sprich Dikator Mugabe abgesetzt wurde). Ob die eigentlich geschlossene HIPC-Initiative dann noch mal geöffnet wird, oder es zu einer vergleichbaren Streichung in einem ad-hoc-Verfahren kommt: auf jeden Fall würden bilaterale kommerzielle Forderungen wie die aus dem deutschen Stahlwerkgeschäft in einem solchen Verfahren weitgehend oder vollständig gestrichen. Da wirkt es befremdlich, dass ein überdies indirekt im öffentlichen Besitz befindlicher Gläubiger gerne noch rausholen will, was zu holen ist, so lange – zum Glück – der “Alte” noch da ist.

Dritten Frage: Was wäre denn, wenn zum Beispiel Nahrungsmittel für die unter Armut und Repression leidende Bevölkerung Zimbabwes auf dem Schiff gewesen wären?
Die IPEX hat deutlich gemacht, dass sie sich an den Waffen für den Diktator die Finger nicht schmutzig machen will. Nun ist die Darstellung in vielen Medien an einem Punkt nicht ganz korrekt: Internationales Recht gestattet durchaus den Zugriff auf Werte, die hoheitlichen Zwecken dienen – vorausgesetzt, dass der Kreditnehmer im Kreditvertrag ausdrücklich auf seine souveräne Immunität verzichtet hat. Das wiederum ist seit den achtziger Jahren routinemässig der Fall, in denen Staaten Kredite im Rahmen kommerzieller Transaktionen aufnehmen. Mit Sicherheit enthält auch der Vertrag über das Stahlwerk in Zimbabwe eine entsprechende Klausel. Wäre also tatsächlich Weizen oder – sagen wir – Lieferungen für ein humanitäres Programm einer Nichtregierungsorganisation auf dem Schiff gewesen, hätten die zwielichtigen Geldeintreiber aus Singapur durchaus Werte für die IPEX/KfW sistieren können. Die in der FTD zitierte IPEX-Sprecherin hat ausdrücklich darauf beharrt, dass man keinesfalls das (politische) Interesse gehabt habe, dem Diktator den Zugang zu seinen Mordwerkzeugen zu entziehen. Vielmehr habe man aus “rein kommerziellen” Erwägungen gehandelt. Von daher ist davon auszugehen, dass jede Art von kommerziell verwertbarem Hab und Gut tatsächlich seinen Weg nach Frankfurt statt nach Harare gefunden hätte. Inwiefern diese Art von Inkasso in einem total verarmten Land “soziale Aspekte berücksichtigt”, sollte die KfW durchaus mal öffentlich erklären.

Fazit:
Es ist offenbar höchste Zeit, dass die zuletzt mit einem Fachgespräch in der Weltbank und Anfang Juni mit einer Bundestagsanhörung anlaufende Diskussion über die Illegitimität von Forderungen an manche Diktatoren zu praktischen politischen Schritten führt. Umso wichtiger ist es, dass diese Diskussion auch in der Öffentlichkeit geführt wird. Unterstützen Sie deshalb jetzt die Kampagne für eine Parlamentariererklärung!