(Noch) ein Vorschlag für eine geordnete Staateninsolvenz in der Eurozone

Clemens Fuest, Friedrich Heinemann und Christoph Schröder haben in der vergangenen Woche über die Homepage des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung in Mannheim, wo sie arbeiten, und mit einem ausführlichen Artikel in der FAZ einen eigenen Vorschlag für eine geordnete Staateninsolvenz in der Eurozone vorgelegt. Das Kind hat den lustigen Namen “VIPS”, oder seriös gesagt: “Viable Insolvency Procedue for Sovereigns”

Der Vorschlag ist explizit auf die Eurozone beschränkt, und ist insofern weniger ambitioniert als derjenige der Brookings-Institution im vergangenen Jahr, die sich ebenfalls auf ein Eurozonen-Szenario fokussierte, aber gleichzeitig so formuliert war, dass das Konzept prinzipiell auch für Staatspleiten außerhalb unseres Kontinents funktionieren könnte.

VIPS enthält einige interessante neue Ideen, aber auch Schwächen, die es hinter die meisten auf dem Tisch liegenden Vorschläge zurückfallen lassen.

Ausgangspunkt ist die Erkenntnis, dass es zwar bei der Krisenfinanzierung und der Beaufsichtigung der Marktteilnehmer in Europa seit 2008 begrüßenswerte Fortschritte gegeben hat, dass die letztliche Krisenbewältigung noch immer einem eher chaotischen Nicht-System überlassen ist. So weit so treffend. Verbunden wird dann der Vorschlag für ein Staateninsolvenzverfahren allerdings mit einem neuen Element, nämlich einer Art Karenz-Zeit bevor das Instrument nach seiner formalen Schaffung erst als Standard-Prozedere in der Eurozone in Kraft treten soll. Dies soll geschehen, wenn die durchschnittliche Staatsverschuldung von seinen derzeit 93% des BIP einen vorgegebenen Grenzwert, z.B. 80%, wieder unterschritten hat. Der Sinn dieser Bestimmung ist, dass das Instrumentarium zwar in der Krise geschaffen werden kann, aber erst in der nächsten Krise wirksam wird. Damit kann es schon vor dieser seine präventive (leichtfertige Geldgeber abschreckende) Wirkung entfalten, ohne in der aktuellen Krise zur panischen Flucht von Anlegern aus der Eurozone führt.

So pfiffig diese Bestimmung ist, löst sie doch ein Problem, über das zwar viel diskutiert wird, und das von interessierter Seite auch gerne als Totschlagargument gegen ein reformiertes Verfahren verwendet wird, dessen Realitätsgehalt aber höchst fragwürdig ist: die Annahme nämlich, ein rechtsstaatliches und berechenbares Verfahren würde die Eurozone für Anleger weniger attraktiv machen. Da es eine umfassende Verfahrensreform bislang in diesem Sinne noch nicht gegeben hat, kann verlässlich nicht beurteilt werden, ob solche Effekte tatsächlich eintreten würden. Die Untersuchung der Auswirkungen von faktischer Schuldenreduzierung auf das (anschließende) Gläubigerverhalten untermauert aber eher die Theorie von dem “extrem kurzzeitigen Gedächtnis der Märkte”. Das heißt: Selbst da, wo Schuldnerstaaten de facto Schuldenerlasse erzwungen haben, wie in Argentinien oder Ecuador oder wo sie aufwändig von Weltbank und IWF umgesetzt werden mussten, wie in den HIPC-Staaten, ist der Zugang zum Kapitalmarkt kurz darauf kaum beeinträchtigt, in manchen Fällen – wie eben zahlreichen HIPC-Staaten – durch eine berechenbare Entschuldung überhaupt erst hergestellt worden.

Das eigentliche Verfahren soll dann unter der Ägide des ESF als “Moderator” ablaufen. Die Idee der Moderation ist natürlich gut. Den dann wichtigsten Gläubiger und Geldgeber zum “Moderator” zu ernennen, also zu demjenigen, der die Interessengegensätze zwischen Schuldner und Gläubigern ausgleichen und nach Möglichkeit allseits akzeptable Vorschläge machen soll, ist allerdings die widersinnigste Idee, seit der IWF die Moderatorenrolle in seinem SDRM-Vorschlag 2002 mit sich selbst besetzt hatte.

Noch eine in ihrer Skurrilität schon wieder lustige Idee ist die Begrenzung eines denkbaren Schuldenschnitts ex-ante auf eine Tragfähigkeits-Zielgröße von maximal 60% Schuldenstand/BIP. Nicht nur steht diese seltsame Begrenzung im Gegensatz zu dem zuvor überzeugend dargelegten Punkt, dass mechanistisch anzuwendende Grenzwerte bei Staateninsolvenzen nicht hilfreich sind. Eine solche Festlegung ignoriert die im April 2013 vom IWF verfasste Problemanzeige, dass Schuldenerlasse in der Vergangenheit keinesfalls in der Gefahr standen, voreilig und zu großzügig gewährt zu werden, sondern dass umgekehrt “too little too late” mit der Folge regelmäßiger Serienumschuldungen das Problem war. Auch der bisher einzige in der Eurozone vereinbarte Schuldenerlass – für Griechenland – legt die Gefahr übermäßiger Großzügigkeit nicht gerade nahe. Die Schulden sollten durch die Operation und die nachfolgende Anpassung auf 120% des BIP bis 2020 reduziert werden. Ein Ziel, das inzwischen in weite Ferne gerückt ist. Nachvollziehbar ist in gewissem Maße der Gedanke, eine solche Höchstgrenze helfe, die Kapitalmärkte für andere Schuldnerstaaten der Eurozone ruhig zu halten. Indes, wie oben angedeutet, löst das eher ein Phantom- als ein reales Problem.

Fazit:

Es ist gut, dass aus vielen unterschiedlichen Blickwinkeln erwogen wird, wie das Fehlen einer geordneten Staateninsolvenz in der Internationalen Finanzarchitektur geschlossen werden kann. Die Herleitung der Notwendigkeit eines Verfahrens aus der anhaltenden Krise der Eurozone ist überzeugend, und jede Stimme, die die notorisch schläfrige Politik aufweckt, ist sehr willkommen.

In der Sache ist VIPS indes kein Quantensprung: Der clevere Einführungszeitplan kann ängstliche Entscheidungsträger ermutigen; aber es ist zu befürchten, dass die bisher anhaltende Untätigkeit seine Ursache nicht in realistischen Befürchtungen um die Kapitalmarktfähigkeit der (ehemals) überschuldeten Staaten hat.

Staateninsolvenzdiskussion im IWF: "Können hätten wir schon gewollt…."

Die Financial Times brachte am 26. Januar einen kurzen aber sehr lesenswerten Hintergrundartikel zu den Schwierigkeiten, denen sich der IWF bei seiner Arbeit an einem Konzept für eine geordnete Staateninsolvenz gegenübersieht. Der unterschwellige Eindruck ist, dass die im April 2013 begonnenen Pläne schon wieder vor dem Prellbock einer mehrheitlichen Zurückweisung durch die Mehrheit der wichtigen Mitglieder des Fonds stehen.

Das ist zunächst mal nicht sonderlich überraschend. Wie schon 2001 beim SDRM gibt es selbstverständlich auch heute einflussreiche Akteure, die aus ehrenwerten oder (meist) weniger ehrenwerten Gründen dagegen sind, dass überhaupt am Verhältnis zwischen Schuldnern und Gläubigern irgendwas reformiert wird. Das Bestürzende ist vielmehr, wie die Argumente von heute denen von vor zehn Jahren gleichen. Als habe es die Erfahrung nach der Entscheidung von 2003 – “keine Reform notwendig, weil alle Schuldenkrisen sind jetzt ohnehin gelöst”, bis zur Systemkrise 2008 bis heute – nie gegeben.

Wunderbar auf den Punkt bringt das “Können hätten wir schon gewollt aber dürfen haben wir uns getraut”-Syndrom der EU-Währungskommissar Olli Rehn mit seinen Zitaten am Ende des Artikels auf den Punkt:

Langfristig sind klar geregelte Verfahren für die Restrukturierung von Banken und für Staatsschulden eine gute Sache.

Gute Sachen gibt es natürlich viele, aber Realpolitik sieht für europäische Entscheidungsträger so aus:

Solange die Eurokrise anhält, ist es wichtig jede Erschütterung der Finanzstabilität durch übermäßig innovative Ideen zu vermeiden; die Eurozone hat immer erklärt, dass Griechenland ein Einzelfall war. Und daran halten wir uns.

Soll man über den letzten Teil seiner Aussage lachen oder weinen? oder soll man sich einfach an Ronald Pofalla erinnert fühlen, der bekanntlich die NSA-Affäre offiziell für beendet erklärte, wenige Tage bevor herauskam, dass die großen Ohren in Washington bis in das Handy seiner Chefin reichten? Einzelfall, und basta! Bis zum nächsten Einzelfall!

Das ganze Elend einer Politik, die vom großen Kapital nicht mal mehr eingeschüchtert zu werden braucht, weil ihr Ausgangspunkt schon die Annahme ist, “die Märkte” (wer immer das ist) dürfte nicht beunruhigt werden.

Eine in dem FT-Artikel nicht näher benannte “mit dem Denken des IWF vertraute” Person, bezeichnete den Reformprozess nicht zu Unrecht als ein “Minenfeld” und bringt die eigentliche Herausforderung für die Politik auf den Punkt:

Banker mögen ihn nicht. Und Regierungen fürchten, er versaut ihnen die Kreditwürdigkeit. Unglücklicherweise scheinen dabei alle gleich kurzsichtig zu sein und unfähig, wahrzunehmen, welche Probleme das bestehende System ihnen beschert.

Sich in einem Minenfeld zu bewegen, ist zweifellos riskant. Aber einfach stehen zu bleiben, ist so sinnvoll wie Selbstmord aus Angst vor dem Tod.

SPD-Entwicklungspolitikerin und erlassjahr.de im Gleichklang: Staaten-Resolvenzverfahren, Schuldenumwandlung, Verantwortliche Kreditvergabe

13-05-18_Kofler-im-Biergarten-e1368870653740-150x150
© Walter Ulbrich

Zünftig in einem Biergarten, wie sich das in Bayern auch gehört, trafen sich am Freitag die erlassjahr Bündnisrät/innen Eva Heerde-Hinijosa und Walter Ulbrich sowie ej-Koordinator Jürgen Kaiser (von rechts) mit der SDP-Entwicklungspolitikerin Bärbel Kofler. Eine Tour d’Horizon durch die für das Bündnis wichtigen Themen erbrachte eine große Übereinstimmung – wie eigentlich immer, wenn die SPD gerade in der Opposition ist:

  • Ein rechtsstaatliches und unparteiisches Staaten-Resolvenzverfahren ist allemal besser, als die endlose Finanzierung einer Überschuldungskrise aus öffentlichen Mitteln. Deswegen wäre es gut, wenn ein geordnetes Verfahren nicht erst in der Krise geschaffen werden müsste, sondern die Staaten dann bereits darauf zugreifen können. Frau Kofler ist optimistisch, dass eine entsprechende Formulierung Eingang in einen von der SPD mit getragenen Koalitionsvertrag finden wird. Auch verabredeten wir, welche praktischen Schritte dann baldmöglichst in Angriff genommen werden sollten, damit Papier nicht nur geduldiges Papier bleibt.
  • Die schon seit 1993 existierende Schuldenumwandlungsfazilität bietet ein hohes Potenzial für innovative Entwicklungsfinanzierung mit einem kleinen Beitrag zur Schuldenerleichterung. Leider nutzt die gegenwärtige Bundesregierung das Instrument nur sehr begrenzt. Das soll sich mit einer sozialdemokratischen Regierungsbeteiligung ändern, versprach Frau Kofler. Baldmöglichst sollte es ein Fachgespräch geben, bei dem Erfahrungen aus der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft sowie den betroffenen Ländern in einen umfassenden Reformvorschlag einfließen sollen.
  • Wie kann die auch von Frau Kofler kritisch gesehene öffentlich unterstützte Kreditvergabe für Rüstungsexporte, Megaprojekte, Atomtechnologie etc. stärker eingeschränkt werden? Walter Ulbrich berichtete von den entsprechenden Initiativen im erlassjahr-Bündnis und in der UNCTAD. In der nächsten Legislaturperiode sollten sich Anknüpfungspunkte zur Kooperation in diesem Themenfeld ergeben.

Wir freuen uns, dass mit Frau Kofler eine profilierte Entwicklungspolitikerin mit hoher Wahrscheinlichkeit wieder in den Bundestag einziehen und auch dem entsprechenden Fachausschuss erhalten bleiben wird.

 

"Allianz gegen den ESM"

Einiges von dem, was die Bundesregierung 2010 mal ziemlich ungeschickt als Vorschlag für eine geordnete Insolvenz von Staaten in der Eurozone eingebracht hatte, findet sich jetzt  in den Positionen der so genannten Euro-Rebellen. Die 10 Koalitionsabgeordneten, die sich der ESM-Vorlage der Kanzlerin verweigern, haben ein Zehn-Punkte-Papier vorgelegt. Darin steht eine Menge Vernünftiges.

Aus unserer Sicht zentral sind die Punkte (2), (4) und (5), in denen die Initiatoren sich klar gegen die Bail-out-Politik der Bundesregierung zugunsten der Privatinvestoren aussprechen. Statt dessen fordern sie die Schaffung eines geordneten Insolvenzmechanismus für Staaten (“Europäischer Umschuldungsmechanismus” – EUM), durch den diese sich von dem untragbaren Teil ihrer Schulden zu Lasten der Investoren befreien können.

Mit dieser Haltung sind die Initiatoren der “Allianz gegen den ESM” deutlich näher am schwarz-gelben Koalitionsvertrag als die Mehrheit ihrer Fraktionen.

Die Schulden werden einfach …ausgebremst!

Am 29. November hatten wir über ein Interview mit Philipp Rösler berichtet, in dem er wörtlich zitiert wird mit “Wir haben eine geordnete Staateninsolvenz gefordert und haben ein Verfahren dafür vorgeschlagen. Genau ein solches Verfahren ist jetzt beschlossen worden.” Wir haben daraufhin bei der FDP und im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie nachgefragt, ob wir die Sektkorken knallen lassen können und unsere Forderungen nach einem fairen und transparenten Verfahren sich nun endlich durchgesetzt haben. Vom Koalitionsvertrag in die Realpolitik sozusagen.

Heute erhielten wir dazu eine Antwort: Nicht die FDP-Parteizentrale, dafür aber das Bundesministerium war so nett und hat die Sachlage für uns mehr oder weniger durchleuchtet. In dem Schreiben heißt es, dass sich die Aussagen von Herrn Minister Rösler auf das “Treffen der Staats- und Regierungschefs am 26./27. Oktober 2011” beziehe, bei dem unter anderem die “Einführung so genannter Schuldenbremsen auf Verfassungs- oder gleichwertiger Ebene in allen Eurostaaten bis zum Ende des Jahres 2012 beschlossen” wurde.

Weiterhin werden in dem Schreiben auch nochmals die Sonderrolle der derzeitigen Lösungsansätze in der griechischen Schuldenkrise betont, die im März 2011 beschlossenen kollektiven Handlungsklauseln (Collective Action Claudes, CACs) als Verfahrensregeln hervorgehoben und zuletzt der Europäische Stabilitätsmechanismus (ESM) erwähnt, der in einem Passus vorsehe, sich bei der Beteiligung des privaten Sektors an die “bewährten Grundsätze und Verfahren des Internationalen Währungsfonds” zu halten.

Wir von erlassjahr.de möchten dazu festhalten, dass eine Schuldenbremse nicht einem fairen und transparenten Verfahren zur Regelung staatlicher Insolvenzen entspricht.

Merkel: "Was in Griechenland passiert ist, wird nicht noch einmal geschehen."

In der FTD vom 6.12. wird die Bundeskanzlerin unmittelbar nach dem Eurogipfel mit diesen Worten zitiert. Was hat sie damit gemeint?

Meint sie, dass es zu überhaupt keiner Krise diese Art jemals mehr kommen wird? Das wäre  ganz im Sinne des “Dieses Mal ist alles anders” – Syndroms, an dem die Regierungschefin ebenso leidet, wie die meisten ihrer Kollegen. Beharrlich haben sie zusammen so getan, als sei die Krise nur ein bedauerlicher Ausrutscher, den man nun mit viel frischem Geld in den Griff bekommen könnte, und keinesfalls ein systemisches Problem, dass sich alle paar Jahre u.a. in Staatsschuldenkrisen irgendwo auf dem Globus niederschlägt.

Das hat sie in diesem Fall aber nicht gemeint.

Der Zusammenhang ihrer Aussage – so gibt die FTD es wider – ist vielmehr die Diskussion um ein geordnetes Insolvenzverfahren, welches als Konzept mit den Beschlüssen des EU-Gipfels von Anfang Dezember nun vom Tisch sei. “Merkel zog damit die Konsequenzen aus den negativen Marktreaktionen auf die Privatsektorbeteiligung in Griechenland,” schreibt das Blatt. Im Klartext: Koalitionsvertrag hin oder her – wir als Bundesregierung werden nicht nur niemals die privaten Investoren für ihre Fehlentscheidungen zur Kasse bitten. Wir werden künftig nicht einmal mehr drüber reden.

Viel schöner kann man einen Freibrief zum Risikoinvestment nicht mehr ausstellen.

Theoretisch hätte die Kanzlerin aus der Krise und ihrem eigenen verfehlten Krisenmanagement tatsächlich eine Menge lernen können: Dass man über Privatsektorbeteiligung nicht reden, sondern sie schnell und radikal genug durchführen muss, wie es Lee Buchheit jüngst ausdrückte, ein New Yorker Anwalt, der an praktisch allen Schwellenländer-Umschuldungen der letzten 15 Jahre entscheidend beteiligt war.

Hätten Deutschland und die anderen Europäer nicht den Banken einen Blankoscheck ausgestellt, sondern z.B. den Griechen für die Zeit unmittelbar nach einem umfassenden Schuldenschnitt – vorausgesetzt dieser ist ordentlich ausgehandelt und von ausreichenden Reformen im Innern begleitet – hätte aus das den europäischen Steuerzahler auch einiges Geld gekostet; aber mit Sicherheit weniger als der Blankoscheck für die “systemrelevanten” Großbanken. Und die europäischen Steuerzahler hätten sich nicht in deren Geiselhaft wieder gefunden.

Dass sich an der von den Europäischen Regierungen mühsam vereinbarten Privatsektorbeteiligung in Griechenland (zunächst 21%, dann 50% Schuldenschnitt), niemand mehr beteiligen will, wie Reuters heute meldet, ist die Quittung, die Frau Merkel von den Investoren nun zu recht bekommt.

Dauerhafte Lösungen, statt nur Löcher zu stopfen

Gestern (25.10.2011) hat sich Kanzlerin Merkel vom Bundestags das Mandat eingeholt, die Europäische Stabilisierungsfazilität (vulgo Rettungsschirm) wie einen Credit Default Swap (Kreditausfall- Gegenfinanzierung) zu benutzen, der als Versicherung eintritt, wenn die Staatsschulden, die z. B. Portugal macht, nicht bezahlt werden können (zur Erinnerung: Diese Sorte strukturierter Finanzprodukte hat die 2008er Finanzkrise mit ausgelöst). Die weltweiten Erfahrungen mit Schulden- und Entschuldungspolitik von erlassjahr.de zeigen, dass die Politik dazu neigt, Löcher zu stopfen, statt dauerhafte Lösungen zu entwickeln. Genau so eine Flickschusterei ist diese Versicherungslösung. Sollte sie eines Tages den Steuerzahlern vor die Füße fallen, werden tatsächlich Billionen Euro erforderlich werden, um eine Rezession abzuwenden.

Panikmache, sagen da die Abgeordneten und die Kanzlerin: Die Versicherung deckt nur die ersten 20 verlorenen Prozent ab, den Rest müssen die Investoren, die die Staatschulden gekauft haben, dann schon selber schultern. Dem steht die Erfahrung aus der Finanzkrise gegenüber, wonach die Schulden der Banken und des Privatsektors letztendlich vom Steuerzahler übernommen werden und zwar umso zwingender, je höher sie angewachsen sind. Das Problem der für das Finanzsystem als Ganzes kritischen Finanzinstitutionen hat mit der Finanzkrise eher zu- als abgenommen.

Die Europäische Stabilisierungsfazilität als Credit Default Swap einzusetzen, damit Deutschland im schlimmsten Falle nicht für mehr als maximal  210 Mrd. Euro einstehen muss ist eine unverantwortliche populistische Politik die versucht, die geldpolitische Logik des gemeinsamen Währungsraums vor der Bevölkerung zu verbergen. Stattdessen versucht diese Politik, den Steuerzahlern den finanzpolitischen Hochseilakt der Versicherungslösung als Spaziergang durch den deutschen Wald anzudienen.

Die USA, Großbritannien und Japan haben allesamt wesentlich mehr Schulden als Italien, Spanien oder Portugal. Dennoch werden sie längst nicht so von den Finanzmärkten abgestraft wie die europäischen Staaten. Der Grund dafür liegt nicht in der höheren Produktivität ihrer Wirtschaften oder gar einer angelsächsischen Verschwörung, sondern darin, dass diese Länder eine zentrale Finanzpolitik und vor allem Zentralbanken haben, die ihre Währungen verteidigen. In Deutschland besitzen viele Menschen bewegliches Vermögen oder eine private Zusatz- Altersversorgung. Inflationsvorbeugung ist daher ein hohes finanzpolitisches Gut. Die Hüter des Geldwertes in Deutschland, insbesondere die Bundsbank und die Privatbanken wollen aus Furcht vor Geldentwertung die Verteidigung des Euro durch die Europäische Zentralbank verhindern. Als Alternative haben sie sich mit der Kanzlerin und vielen Abgeordnete des Bundestages zusammengetan, um den Teufel der Staatschuldenkrise mit dem Belzebub der Versicherungslösung austreiben.

Das Gelingen dieser Strategie hängt einzig und allein vom signifikantem und anhaltendem Wirtschaftswachstum gerade auch in den ärmeren Ländern Europas ab, damit Schuldendienste geleistet werden können, ohne dass die Konjunktur fördernden und sozial ausgleichenden Funktionen der Staatshaushalte außer Kraft gesetzt werden. Abgesehen vom grundsätzlich überoptimistischen Internationalen Währungsfonds versichert uns gegenwärtig aber kein seriöses Wirtschaftsforschungsinstitut, dass Europa in den kommenden Jahren das erforderliche Wachstum auch erzielen wird- insbesondere dann nicht, wenn die global agierende Spekulation nicht restlos davon zu überzeugen ist, dass der Euro entschlossen und nicht mit halbseidenen Konstruktionen wie der Versicherungslösung verteidigt wird. Und wenn die Spekulation nicht zu überzeugen ist, wird sie weiter gegen Euroländer spekulieren, der Eintritt des Versicherungsfalles wird wahrscheinlicher und die Krise findet kein Ende.

Ein Kernstück des Fairen und Transparenten Schiedsverfahrens bei Staateninsolvenz – für die sich erlassjahr.de seit Jahren einsetzt – ist die Vereinbarung von Schuldnern und Gläubigern über die Höhe der Schulden, die zurückgezahlt werden können und den Schuldenschnitt, den die Gläubiger hinzunehmen haben. Weil aber die Finanzmärkte mit ihrer schwachen Eigenkapitalausstattung und ihren abgeleiteten und vielfach gehebelten Finanzprodukten auf die Realisierung von hohen Verlusten nur mit Bankrott reagieren können, ist die Flankierung der Gläubiger-/Schuldnervereinbarung durch EZB- gesicherter Eurobonds sowohl für Gläubigerschulden, als auch für den wirtschaftlichen Neuanfang von Schuldnerländern erforderlich. Europa und die Welt brauchen endlich die Einführung eines Fairen und Transparenten Schiedsverfahrens bei Staateninsolvenz, eine starke Bankenregulierung mit einem strengen TÜV für Finanzprodukte und einer Finanztransaktionssteuer, einen Maulkorb für Rating-Agenturen in kritischen Situationen sowie eine handlungsfähige gemeinsame Wirtschaftsregierung. Dann kann auch der Euro überleben.

Ein Gastkommentar von Peter Lanzet.

Auch Weidmann schließt Insolvenz Griechenlands nicht aus

Wenn zwei dasselbe sagen, ist es noch lange nicht dasselbe. Selbst, wenn der Bundeswirtschaftsminister und der Bundesbank-Präsident durchaus auf Augenhöhe agieren. Jens Weidmann, jüngst von der Kanzlerin vom persönlichen Wirtschaftsberater zum Chef der Frankfurter Währungshüter befördert, sagte bei der Anhörung im Haushaltsausschuss am Montag das Gleiche wie Philipp Rösler in seinem umstrittenen “Welt”-Beitrag: Eine Insolvenz Griechenlands darf als Option nicht ausgeschlossen werden. Und sie sollte geordnet sein. Das berichtet die Financial Times Deutschland aus dem Ausschuss. Das gesamte Statement steht auf der Seite der Bundesbank.

Lautstarke Empörung aus den Fraktionen, dem Kanzleramt oder den Medien war darauf nicht zu vernehmen. Vielleicht weil Weidmann, anders als der tollpatschige Rösler, die Möglichkeit einer Staateninsolvenz nicht mit der vollkommen sinnlosen Idee eines Austritts Griechenlands aus der Währungsunion verbunden hatte. Ökonomische Fakten und deren Konsequenzen  – hier die Zahlungsunfähigkiet und die vernünftige Option einer geordneten Insolvenz – sind das eine. Billiger Populismus das andere.

Wo Rösler Recht hat…

Bundeskanzlerin und Finanzminister kritisieren den Wirtschaftsminister für eine Forderung, die in ihrem eigenen Koalitionsvertrag steht: die nach der geordneten Insolvenz eines pleite gegangenen Staates. Das ist schon absurd genug! Inhaltlich setzen sie ungerührt weiter darauf, den längst untragbaren griechischen Schuldendienst weiter mit öffentlichen Mitteln und Garantien zu finanzieren. Das ist ebenso absurd. Und man fragt sich, wie lange die Bundesregierung noch brauchen wird, um der Anregung ihres Wirtschaftsministers zu folgen, der nichts anderes gemacht hat, als dem Rat inzwischen fast aller renomierten Wirtschaftsfachleute von Hans-Werner Sinn zu zu Joseph Stiglitz zu folgen. Wahrscheinlich lange genug, bis auch die letzten Euros der prächtig verdienenden privaten Anleger aus Griechenland abgezogen sind, und die geordnete Insolvenz überhaupt nur noch die öffentlichen Gläubiger des Landes trifft.

Wenn man Rösler überhaupt etwas vorwerfen kann, dann, dass er redet aber nicht handelt. Es stimmt, dass “Gerede über eine Insolvenz die Finanzmärkte beunruhigt”, wie der Finanzminister seinen Kollegen belehrte. Einen Schuldenschnitt muss man machen, nicht diskutieren, so radikal wie nötig und nach Möglichkeit ohne Ankündigung. Diesem Schuldenschnitt steht in Deutschland allerdings nicht der Minister für Wirtschaft im Weg. Sondern der für Finanzen.

Weltbank: Staatspleiten in Europa sind möglich

Jetzt ist also auch die Weltbank soweit. Staaten können pleite gehen und sich sogar freiwillig für eine Bankrotterklärung statt ein unendliches Umschuldungsdrama entscheiden. So äußerte sich der Weltbank-Ökonome Andrew Burns zu den Ergebnissen der Studie über “Weltweite ökonomische Aussichten”, die auch die Möglichkeit eines Staatsbankrotts erwähnt. Gerade die “reichen” europäischen Länder werden als Kandidaten genannt. Burns: “In der gegenwärtigen Situation ist alles möglich.” Laut Weltbank ist die Wahrscheinlichkeit gering, dass es soweit komen würde – aber allein schon die Erwähnung einer Staateninsolvenz hat bisher in der Weltbank-Rhetorik gefehlt.

Die Studie prognostiziert im Falle eines Staatsbankrotts in Europa eine globale Krise, die durch die Zahlungsfähigkeit der betroffenen Banken entstehen würde. Interessant wäre hier der Vergleich mit den Kosten und Auswirkungen einer (mehrfach wiederholten) Umschuldung und versuchten Sanierung durch Milliardenschwere Rettungspakete.

Bleibt die Frage, wann die mächtigen Institutionen anerkennen, dass ein geordnetes Staateninsolvenzverfahren Vorteile hat gegenüber den unsystematischen und teuren Rettungsversuchen. Denn wie man sieht, wächst die Kandidatenliste gerade in Europa mit einer bisher unbekannten Geschwindigkeit.

Zur aktuellen Weltbank-Studie und den Kommentaren von Burns hat Die Welt einen Artikel von Tobias Kaiser publiziert unter dem Titel Die reichen Länder gefährden das Wachstum