Die Auslandsverschuldung in der neuen Verfassung Ecuadors

Dieser Blogeintrag wurde von Corina Schulz verfasst. Sie ist ehemalige Praktikatin bei erlassjahr.de und derzeit in Ecuador bei unserer Partnerorganisation Jubileo Red Guayaquil tätig.:

Am 25. Juli 2008 wurde die neue Verfassung für Ecuador von der Asamblea Constituyente, der Verfassungsgebenden Versammlung, die seit November 2007 mit der Ausarbeitung des Textes betraut war, mit 94 von 130 Stimmen angenommen.

Der Verfassungsvorschlag beinhaltet eine Reihe von Neuerungen und Reformen in Bezug auf das Schuldenmanagement. Mit dieser Verfassung – so sie denn im am 28. September stattfindenden Referendum von der Bevölkerung angenommen wird, wofür die Chancen Umfrageergebnissen zufolge jedoch sehr gut stehen – betritt Ecuador Neuland, exisitert doch bislang keine Verfassung, die sich auf ähnlich detaillierte Weise mit dem Thema der Auslandsverschuldung befasst.

So beinhaltet der Verfassungsvorschlag zum Beispiel das Konzept der illegitimen Schulden. Artikel 290 Abs. 5 des Textes sieht vor, Schulden, die als illegitim eingestuft werden, anzufechten.

Des Weiteren wird durch die Verfassung eine Art permanente Auditoría etabliert, die alle Phasen der Verschuldung, von der Kreditaufnahme, über das Schuldenmanagement bis hin zu Neuverhandlungen kontrollieren und auf die soziale und ökologische Nachhaltigkeit sowie ihre Tragfähigkeit hin überprüfen soll.

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